
Unser Auftrag
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder, sichern den hohen Standard des Berufsstandes und sorgen für klare Regeln auf allen Seiten.
Unsere Schwerpunkte
- Beratung & Vermittlung: Wir sind da, wenn es Fragen oder Konflikte gibt – zwischen Kollegen oder mit Mandanten.
- Berufsaufsicht: Wir achten auf die Einhaltung der Berufspflichten und wahren die Integrität des Berufsstandes.
- Aus- und Fortbildung: Wir begleiten Sie von der Ausbildung bis zur Spezialisierung und sorgen für starke Perspektiven im Beruf.
- Service & Unterstützung: Wir bieten Ihnen aktuelle Informationen, praktische Tipps und Beratung – im persönlichen Gespräch und digital.
Aufgaben
Die Steuerberaterkammern haben die in § 76 StBerG normierte Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern sowie die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. Hieraus ergeben sich insbesondere folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Bestellung von Steuerberatern und Widerruf der Bestellung
Die Steuerberaterkammer ist sowohl für das Bestellungsverfahren zum Steuerberater als auch für den Widerruf der Bestellung zuständig.
Der Antrag auf Bestellung ist über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern zu stellen.
Alternativ können Bestellungsanträge für eine Übergangszeit auch noch nach Vordruck gestellt werden.
Anerkennung und Widerruf von Berufsausübungsgesellschaften
Als weiteres Aufgabengebiet obliegt der Steuerberaterkammer das Verfahren zur Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften sowie deren Widerruf und Rücknahme. Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft unter Beachtung spezieller berufsrechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters und die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen abgestimmt sind.
Der Antrag auf Anerkennung beziehungsweise Verzicht auf Anerkennung ist über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern zu stellen.
Alternativ können Anerkennungsanträge für eine Übergangszeit auch noch nach Vordruck gestellt werden.
Führung des Berufsregisters
In das bei der Steuerberaterkammer geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben.
Ersterfassung und Änderungen im Berufsregister sowie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine weitere Beratungsstelle sind über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern zu stellen.
Interessenwahrnehmung der Berufsangehörigen
Wesentliche Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Mitglieder einschließlich der externen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und anderen dem Beruf nahestehenden Organisationen.
Aus- und Fortbildung
Die Steuerberaterkammer ist die zuständige Stelle für die Aus- und Fortbildung. Dies umfasst die Ausbildung zum Steuerfachangestellten, die Fortbildung zum Steuerfachwirt sowie die Fortbildung zum Fachassistenten in ihrem Kammerbezirk.
Steuerberaterprüfung
Die Steuerberaterkammer ist zuständig für die Zulassung, die Befreiung und die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung. Die drei Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg haben hierzu eine gemeinsame Prüfungsstelle errichtet.
Beratung und Information der Mitglieder
Hierunter fallen insbesondere telefonische und schriftliche Auskünfte zu Fragen der Berufspflichten, des Berufsrechts, der Berufsausübung und des Vergütungsrechts.
Vermittlungstätigkeit
Die Steuerberaterkammer vermittelt auf Antrag bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
Berufsaufsicht
Die Steuerberaterkammer überwacht die Einhaltung der Berufspflichten ihrer Mitglieder. Nicht jede berufliche Fehlleistung ist eine Berufspflichtverletzung. Es ist vielmehr zwischen der zivilrechtlichen und der berufsrechtlichen Verantwortlichkeit zu unterscheiden. Schadensersatzansprüche sind zivilrechtlich durchzusetzen. Ob ein solcher Anspruch dem Grunde und der Höhe nach begründet ist, prüft die Steuerberaterkammer nicht.
Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Die Steuerberaterkammer ist Aufsichtsbehörde nach dem GwG und überwacht die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen ihrer Mitglieder. Darüber hinaus nimmt die Steuerberaterkammer Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen das GwG entgegen, sofern sich die Hinweise gegen Mitglieder der Kammer richten. Die Identität des Hinweisgebers wird nur mit dessen vorherigem Einverständnis offenbart. Hinweise können auch anonym abgegeben werden (zum Beispiel mit unterdrückter Rufnummer oder per E-Mail oder Brief). Es gilt § 53 GwG.
Praxisvertretung, -abwicklung, -treuhandschaft
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Steuerberaterkammer gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen – länger als einen Monat an ihrer Berufsausübung gehindert sind, beziehungsweise eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, zum Beispiel im Todesfall des Berufsangehörigen.
Anträge zur Bestellung eines Vertreters gem. § 59 StBerG, eines allgemeinen Vertreters gem. § 69 StBerG oder eines Praxistreuhänders sind über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern zu stellen.
Alternativ können Bestellungsanträge für eine Übergangszeit auch noch nach Vordruck gestellt werden.
Abwehr unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
Weitere Aufgabe der Steuerberaterkammer ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche in Fällen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen.
