Mitglieder-Bereich
Informationen für Mitglieder
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Hinweise Corona-Krise in eigener Sache
Seit dem 13. Mai 2020 werden die Arbeitskreis-Veranstaltungen online durchgeführt!
Die Lehrgänge zum/zur Steuerfachwirt/in und Fachassistent/in Lohn und Gehalt finden aufgrund der neuen Bestimmungen seit dem 8. Mai 2020 wieder statt (Präsenzunterricht)!
Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist ein Berechtigungsnachweis (3G) notwendig.
Wir bitten alle Besucher der Kammergeschäftsstelle zu Ihrem eigenen Schutz sowie zum Schutz unserer Mitarbeiter die vom Bundesgesundheitsministerium, dem Robert Koch Institut sowie der Bundeszentrale für Infektionsschutz herausgegebenen Hinweise zu beachten.
Hinweisblatt zum Coronavirus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(Stand: 12.01.2021)
Informationen, Verordnungen und Hilfestellungen Corona-Krise
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie unter Aktuelles im geschützten Mitgliederbereich.
Steuerliche Hilfen im Überblick – Bundesministerium der Finanzen
FAQ-Katalog „Corona“ (Steuern) des Bundesministeriums für Finanzen Baden-Württemberg
FAQ-Katalog zu Beihilferegelungen – für alle Programme der Bundessteuerberaterkammer – siehe auch Seite des Bundesministeriums der Finanzen zu den Überbrückungshilfen
Factsheet zur beihilferechtlichen Höchstgrenze in der Überbrückungshilfe II der Bundessteuerberaterkammer
Die Bundessteuerberaterkammer hat die notwendigen Anpassungen zur Überbrückungshilfe II umgesetzt und nunmehr den FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe II erstellt. Auch dieser Katalog wird wie bei der Überbrückungshilfe I bei Bedarf fortgeschrieben.
FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer Überbrückungshilfe I mit häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise, wird von der Bundessteuerberaterkammer eingestellt. Dafür wird ab dem 9. Juni 2020 eine neue Zusammenstellung mit News und Fakten zum Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung der Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht. Dieser geht auf weitere wichtige Punkte zu den Soforthilfen ein und wird laufend aktualisiert.
Soforthilfeprogramm Corona des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Beratungskostenzuschüsse: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 30.03.2020
IHK Pressemitteilung Soforthilfeprogramm mit allen wichtigen Informationen rund um die Antragstellung für Unternehmen. Auch Steuerberater als Angehörige Freier Berufe können hier einen Antrag auf Soforthilfe stellen.
Schreiben der OFD Karlsruhe vom 23.03.2020 i.S. Hinweise zu Stundungsanträgen bei Umsatzsteuervoranmeldungen im Zuge der Corona-Pandemie
Hinweise der OFD Karlsruhe vom 25.03.2020 zur Beantragung steuerlicher Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
BMF-Schreiben vom 19.03.2020 zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Gleich lautende Erlasse vom 19.03.2020 der obersten Finanzbehörde der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Kurzarbeitergeld – Informationen und Hinweise
Kurzarbeitergeld-Anzeige erstellen – Dokument der Bundesagentur für Arbeit
Kurzarbeitergeld Antrags- und Abrechnungsverfahren – Dokument der Bundesagentur für Arbeit
Kurzarbeitergeld Klickanleitung Abrechnung – Dokument der Bundesagentur für Arbeit
Hinweise der RAK Freiburg zu den Auswirkungen auf den Kanzleibetrieb
Empfehlungen zu Auswirkungen der Corona-Krise auf Ausbildungsverhältnisse
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der Bundessteuerberaterkammer
Ein hilfreiches Erklärvideo für Auszubildende zu verschiedenen Fragen zur Corona-Krise und zu den Auswirkungen auf das Ausbildungsverhältnis ist hier zu finden:
https://www.youtube.com/watch?v=FpKAMRIoXGc
Merkblatt für das Prämienprogramm „Azubi im Verbund – Ausbildung teilen“ vom 25. März 2020
Konjunkturpaket zur Bewältigung der Corona-Krise
Konjunkturpaket Eckpunkte „Ausbildungsplätze sichern“
Die Ausbildungsprämie wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt
(https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern), die auch entsprechende Antragsformulare zur Verfügung stellt. Das Förderprogramm endet am 30. Juni 2021.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendungen. Zudem wird in der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel entschieden (Punkt 1.6 der Förderrichtlinie). In diesem Sinne ist eine zeitnahe Beantragung der Fördermittel zu empfehlen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert über eine Informationsseite über die Ausbildungsprämie für Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen.
- Antragsseite bei der Bundesagentur für Arbeit
- Förderrichtlinie zur Vergabe der Ausbildungsprämie
- Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Eckpunkte für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
- Punkt 30 des Eckepunktepapiers zum Konjunkturpaket des Koalitionsausschusses 3. Juni 2020
Beruf & Karriere
Steuerberatung hat viele Formen – wählen Sie Ihren Weg.
Es muss nicht gleich der Beruf Steuerberaterin/Steuerberater sein, der als Ziel ins Auge gefasst wird. Auf dem Weg dorthin gibt es verschiedene Meilensteine, die jeweils für sich eine abgeschlossene Aus- oder Fortbildung darstellen und die – im Gegensatz zu anderen akademischen Berufen – nach oben hin durchlässig sind.
Aufbauend auf dem Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter können Sie, ohne eine Hochschule oder Universität besucht zu haben, allein auf der sog. Praktikerschiene bis hin zum Steuerberaterexamen die Karriereleiter emporsteigen.
Wagen Sie den Versuch, Steuerberatung ist interessanter und abwechslungsreicher als viele denken!
Bundesweite Ausbildungs- und Praktikumsbörse
Ausbilder können hier Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatzangebote veröffentlichen.
Wer einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz sucht, kann sich entweder auf die angebotenen Stellen bewerben oder selbst ein Gesuch aufgeben.
Ab dem 13.09.2019 wird hier zudem eine Schnittstelle zur Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit integriert. Der Veröffentlichung muss durch eine erweiterte Einverständniserklärung bei der Aufgabe der Stellenanzeige zugestimmt werden.
Veröffentlichen Sie bitte keine identischen Stellenanzeigen. Die Bundesagentur für Arbeit kontrolliert die Stellenanzeigen auf Dubletten und löscht diese sofort. Bitte achten Sie bei der Aufgabe von Anzeigen für verschiedene Kanzleistandorte daher darauf, dass sich diese z. B. immer auf den jeweiligen Standort beziehen und daher individuell gehalten werden.
Des Weiteren finden Sie über den Button „Veranstaltungen anzeigen“ die aktuellen Termine der Berufsinformationsmessen.