Organisation

Die Steuerberaterkammer Südbaden ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Oberstes Organ ist die Kammerversammlung, die sich aus allen Mitgliedern der Steuerberaterkammer zusammensetzt und die alle vier Jahre den Vorstand als weiteres Organ der Kammer wählt.

An seiner Spitze des Vorstandes steht der Präsident, der die Kammer gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Das u.a. Präsidium sowie der Vorstand wurden am 07. Oktober 2022 von der Kammerversammlung für vier Jahre neu gewählt.

Die Mitglieder der Steuerberaterkammer Südbaden sind alle Steuerberater und Steuerbevollmächtigten sowie Steuerberatungsgesellschaften, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Bereich der (ehemaligen) Oberfinanzdirektion Freiburg haben.

Präsidium und Vorstand

Mag. rer. soc. oec. StBin/WPin/FB f. Int. StR Monika Wenz, Offenburg
Mag. rer. soc. oec. StBin/WPin/FB f. Int. StR Monika Wenz, Offenburg

Präsidentin

Details

  • Ausschuss I "Berufsrecht / Berufsaufsicht / GwG / Fachberater"
  • Referat "Internationales Steuerrecht"
  • Referat "Steuerliche Fachfragen"
StB Dipl.-Bw. (BA) Lars-Hendrik Menn, Bad Krozingen
StB Dipl.-Bw. (BA) Lars-Hendrik Menn, Bad Krozingen

Vizepräsident

Details

  • Ausschuss I "Berufsrecht / Berufsaufsicht / GwG / Fachberater"
  • Schatzmeister
Dipl.-Ök. StB/WP/C.P.A./FB f. Int. StR Rainer Soboll, Freiburg
Dipl.-Ök. StB/WP/C.P.A./FB f. Int. StR Rainer Soboll, Freiburg

Vizepräsident

Details

  • Ausschuss I "Berufsrecht / Berufsaufsicht / GwG / Fachberater"
  • Referat "Internationales Steuerrecht"
  • Referat "Steuerliche Fachfragen"


Geschäftsstelle

RA Michael Klaeren
RA Michael Klaeren

Hauptgeschäftsführer

Details

  • Ausschuss I "Berufsrecht / Berufsaufsicht / Fachberater"
  • Ausschuss II "Beziehungen zur Finanzverwaltung/Digitalisierung"
  • Ausschuss III "Gebührenrecht"
  • Ausschuss IV "Fortbildung und Qualitätssicherung"
Wolfgang Hennen
Wolfgang Hennen

Geschäftsführer

Details

  • Ausschuss IV "Fortbildung und Qualitätssicherung"
RAin (Syndikusrechtsanwältin) Luisa Schnurr
RAin (Syndikusrechtsanwältin) Luisa Schnurr

Stellv. Geschäftsführerin

Details

  • Ausschuss I "Berufsrecht / Berufsaufsicht / Fachberater"
  • Ausschuss II "Beziehungen zur Finanzverwaltung/Digitalisierung"
  • Ausschuss V "Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellte/n"
 
RAin Marie Wesseler
RAin Marie Wesseler

Stellv. Geschäftsführerin

Details

  • Ausschuss I "Berufsrecht / Berufsaufsicht / Fachberater"
  • Ausschuss II "Beziehungen zur Finanzverwaltung/Digitalisierung"
  • Ausschuss III "Gebührenrecht"
  • Ausschuss IV "Fortbildung und Qualitätssicherung"
Dipl.-Kfm. Caroline Menn
Dipl.-Kfm. Caroline Menn

Stellv. Geschäftsführerin

Details

  • Ausschuss IV "Fortbildung und Qualitätssicherung"
  • Arbeitskreise Steuerrecht I und II
  • Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in
  • Fortbildung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Sekretariat Geschäftsführung / Berufsregister

Verena Czyzewski
Verena Czyzewski

- kommissarisch -

Tel.: 0761/70526-16

Details

  • Berufsregister
  • Vollmachtsdatenbank/Zugangskarten
  • Steuerberaterpostfach (beSt)
  • Spezialistenverzeichnis
  • Sekretariat Geschäftsführung
  • Bestellung zum Steuerberater
  • Kammerversammlung
Safar Ali Aeen
Safar Ali Aeen

Tel.: 0761/70526-16

Details

  • Berufsregister
  • Vollmachtsdatenbank/Zugangskarten
  • Steuerberaterpostfach (beSt)
  • Spezialistenverzeichnis
  • Sekretariat Geschäftsführung
  • Bestellung zum Steuerberater
  • Kammerversammlung

Ausbildung

Regina Würzburger-Friedrich
Regina Würzburger-Friedrich

Tel.: 0761/70526-11

Details

  • Ausbildung der Steuerfachangestellten
  • Ausbildungsseminare
  • Ausbildungslehrgänge
  • Berufsinformations- und Existenzgründermessen
  • Begabtenförderung Berufliche Bildung
  • Fachberater für Internationales Steuerrecht

Fortbildung

Simone Kees
Simone Kees

Tel.: 0761/70526-13

Details

  • Arbeitskreise Steuerrecht I und II
  • Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in
  • Fortbildung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt
  • Arbeitskreis Rechnungslegung
Mario Sola
Mario Sola

Tel.: 0761/70526-21

Details

  • Einzelseminare für Steuerberater
  • Einzelseminare für Mitarbeiter
  • Schwarzes Brett
  • Ehrenurkunden
  • Raum- und Technikverwaltung

Buchhaltung

Verena Czyzewski
Verena Czyzewski

Tel.: 0761/70526-12

Details

  • Buchhaltung
  • Sterbegeldkasse
Nicole Waibel
Nicole Waibel

Tel.: 0761/70526-10

Details

  • Buchhaltung
  • Personal
  • Berufsrechtliches Handbuch
  • Karteien
  • Homepage

Hinweisgeberstelle – GWG

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG und haben damit die dort geregelten Pflichten zu erfüllen und unterliegen insoweit der Aufsicht der Steuerberaterkammern entsprechend § 50 Nr. 7 GwG. Zur Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten haben die Aufsichtsbehörden gem. § 53 GwG ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten, wobei die Hinweise auch anonym abgegeben werden können.

Zu diesem Zweck wurde eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der Mitglieder der Steuerberaterkammer Südbaden gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Hinweisgeberstelle GwG) bei der Steuerberaterkammer Südbaden eingerichtet, die ausschließlich postalisch unter:

Steuerberaterkammer Südbaden
Hinweisgeberstelle GwG
Wentzingerstraße 19
79106 Freiburg

(anonyme) Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegennimmt, sofern sich die Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer Südbaden richten.

 

Einheitlicher Ansprechpartner

Die Steuerberaterkammer Südbaden ist Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) und des Gesetzes über Einheitliche Anprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EA-Gesetz BW). Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung sowie den Einstieg in das elektronische Verfahren finden Sie unter: service-bw

Aufgaben

Die Aufgaben der Kammer ergeben sich aus § 76 des Steuerberatungsgesetzes sowie aus der Satzung der Kammer. Im Einzelnen sind dies:

BERUFSAUFSICHT

Eine der Hauptaufgaben der Steuerberaterkammer ist die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten ihrer Mitglieder. Die Kammer ist verpflichtet, bei dem Verdacht einer Berufspflichtverletzung dieser von Amts wegen nachzugehen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Es besteht jedoch keine Amtspflicht der Steuerberaterkammer gegenüber Dritten, die Berufsaufsicht zu führen.

Geldwäschegesetz (GWG)

Zur Aufgabe der Kammer gehört auch die Aufsicht über die Einhaltung der Verpflichtungen ihrer Mitglieder nach dem Geldwäschegesetz (GWG).

BERUFSREGISTER

Im Berufsregister sind alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen. Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften

Berufsausübungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat, § 53 Abs. 1 Satz 1 StBerG.

BERATUNG UND BELEHRUNG

Die Mitglieder der Steuerberaterkammer haben einen Anspruch darauf, in Fragen der Berufspflichten von der Kammer Rat und Auskunft zu erhalten.

Vermittlung zwischen Kammermitgliedern

Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer sind die Beteiligten verpflichtet, eine Vermittlung durch die Steuerberaterkammer zu beantragen.

Vermittlung zwischen Mitgliedern und Auftraggebern

Zwischen den Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern können sich Streitigkeiten aus der Durchführung und Abwicklung des Auftrags ergeben, insbesondere über die Höhe der Gebühren, über die Herausgabe von Akten nach Beendigung des Auftrags und über Schadensersatzansprüche. Die Steuerberaterkammer ist zu einem Vermittlungsversuch verpflichtet, wenn beide Beteiligte einen Antrag stellen oder der Vermittlung zustimmen.

Ausbildung von Steuerfachangestellten

Gem. § 76 Abs. 2 Nr. 8 StBerG hat die Steuerberaterkammer die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Berufsbildung (BBiG) wahrzunehmen, insbesondere die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten.

Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in

Zum gesetzlichen Aufgabengebiet im Bereich der Berufsbildung gehört auch die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in gem. § 54 BBiG.

Fortbildung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Zum gesetzlichen Aufgabengebiet im Bereich der Berufsbildung gehört auch die Abnahme der Fortbildungsprüfung zum/zur "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" gem. § 54 BBiG. Sie stellt - wie die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bzw. dem/der Bilanzbuchhalter/in - eine zusätzliche Spezialisierung und Qualifizierung dar. Der Bereich Lohnsachbearbeitung ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden und erfordert besondere Kenntnisse, um den Mandanten rechtssicher und in optimaler Weise betreuen zu können. 

Fortbildung der Kammermitglieder und deren Mitarbeiter

Die Fortbildung der Mitglieder und deren Mitarbeiter gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich das materielle Steuerrecht nicht vereinfacht, sondern von Tag zu Tag komplizierter wird. Um den Mitgliedern und deren Mitarbeitern das nötige Rüstzeug zur Verfügung zu stellen, bietet die Steuerberaterkammer Südbaden eine ganze Reihe von Seminaren an, die sich im wesentlichen mit dem materiellen Steuerrecht befassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der immer wichtiger werdenden betriebswirtschaftlichen Beratung. Die Seminare zur Praxisorganisation, zum Gebühren- und Berufsrecht runden das Fortbildungsangebot der Steuerberaterkammer Südbaden ab.

Chronik

Chronik der Steuerberaterkammer Südbaden

Bereits acht Monate nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 hat die französische Besatzungsmacht dem deutschen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Beruf eine Organisationsform gegeben, die ein anschauliches Beispiel dafür bietet, wie deutsches Statusrecht durch französische Ordnungsprinzipien neu belebt wurde. Der Neuanfang nach dem Kriege beschränkte sich nicht darauf, Zerstörtes wieder aufzubauen, es gab, wie dieses Beispiel zeigt, vielfältige Befruchtungen durch benachbarte Kulturen. Der Anordnung der französischen Besatzungsmacht zur Bildung der Kammer der Wirtschafts- und Steuersachverständigen im Gebiet von Baden (französische Zone), einer der Rechtsvorgängerinnen unserer heutigen Kammer, gingen Konsultationen der Besatzungsmacht mit Vertretern des Berufsstandes voraus. Zusammen mit der genannten Anordnung über die Bildung der Kammer wurde auch die Satzung publiziert. Hiernach waren Organe der Kammer:
  • Das Präsidium
  • Der Geschäftsführer
  • Die Mitgliederversammlung
Die Männer der ersten Stunde waren:
  • Dr. Ernst Dobler, Wirtschaftsprüfer, Freiburg (Präsident)
  • Dr. Albert Meier, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Baden-Baden
  • Dr. Paul Horster, Steuerberater, Freiburg
  • Ludwig Eberle, Steuerberater, Konstanz
Durch inhaltliche übereinstimmende Rechtsanordnung am 08. März 1946 wurde anschließend die Kammer der Wirtschafts- und Steuersachverständigen für Südwürttemberg und Hohenzollern mit Sitz in Tübingen gegründet. Kennzeichnend für diese Kammern war die Zugehörigkeit aller auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens tätigen Personen. Die Aufsicht über die Kammern führten die Landesdirektionen der Wirtschaft und Finanzen. Rechtsanordnung und Satzung der Kammer bedeuteten berufspolitisch und berufsrechtlich ein völliges Novum. Bei jeglichem Fehlen von praktischen Erfahrungen in der Organisation unseres Berufsstandes, aber auch mit keiner Tradition belastet, mußten die Mitglieder der Kammer, das Präsidium und die Aufsichtsbehörde den erstmaligen Versuch unternehmen, vier Berufsgruppen, die sich kaum kannten, mitunter feindlich und verständnislos gegenüberstanden, in einem geschlossenen Berufsverband miteinander anzunähern und zu verwalten. Glücklicherweise gelang es sofort, die Selbstverwaltung in die Tat umzusetzen. Ihr Funktionieren gestattete der Aufsichtsbehörde, sich weitestgehend zurückzuziehen. Es konnten aber auch einige Versuche der Militärregierung, Nichtberufsangehörige zu den Vorbehaltsaufgaben der Kammermitglieder zuzulassen, unterbunden werden. Andererseits boten Rechtsanordnung und Satzung, die eine Berufsaufsicht über die Mitglieder vorsahen, auch die Möglichkeit, unerträgliche Auswüchse zu verhindern. Der Charakter der Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeutete zugleich- anders als in den übrigen Besatzungszonen - die Zwangsmitgliedschaft. Wer nicht Mitglied der Kammer war, durfte im Kammerbezirk seinen Beruf nicht ausüben. Angehörige von Kammern aus anderen Besatzungszonen konnten eine Tätigkeit im Kammerbezirk nur ausüben, wenn sie die Grundsätze und Weisungen der Kammer einhielten.

Tätigkeitsschwerpunkte 1946 - 1950

Nach dem Frühjahr 1948 wurden seitens des Präsidiums die Zulassungs- und Prüfungsbestimmungen für Wirtschaftsprüfer, vereid. Buchprüfer und Buchsachverständige ausgearbeitet und erlassen, ein Zulassungsausschuß gebildet und mit der Nachbarkammer Tübingen die gemeinsame Durchführung von Prüfungen vereinbart. Außerdem setzte sich die Kammer für die Befreiung des Berufsstandes von der Gewerbesteuer wiederholt ein, versuchte Schwarzarbeit zu bekämpfen und Bedingungen für Werbe- und Auftragsschutz aufzustellen. Mit den Industrie- und Handelskammern wurde vereinbart, unseren Berufsstand als Lehrberuf anzuerkennen, damit die Berufsangehörigen die Möglichkeit bekamen, Lehrlinge auszubilden. Vor allem aber bemühte sich die Kammer, den Mitgliedern bei der Beschaffung von Mangelware behilflich zu sein z.B. durch Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen, Kontingentzuteilungen und Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsamt.

Die Entwicklung bis zum Steuerberatungsgesetz 1961

Bereits im Jahr 1950 bemühte sich das Bundeswirtschaftsministerium um Entwürfe für eine Wirtschaftsprüferordnung und eine Ordnung für vereid. Bücherrevisoren, das Bundesfinanzministerium um den Entwurf eines Steuerberatungsgesetzes. Hierzu zog man auch Berufsangehörige heran. Als die ersten Ergebnisse dieser Beratungen durchsickerten, kamen die südwestdeutschen Kammern und Verbände auf den Gedanken, dieser drohenden Zersplitterung des neuen Berufsrechts durch Ausarbeitung eines eigenen Berufsrechtsentwurfs als ein gemeinsames Gesetz für alle vier Berufsgruppen entgegenzuwirken. Am 10. Oktober 1950 wurde dieser Entwurf, der allgemein als Tübinger Entwurf bezeichnet wurde, den gesetzgebenden Körperschaften und dem Berufsstand zur Kenntnis gebracht. Er ist unterschrieben von Mitgliedern der Kammern Freiburg, Stuttgart und Tübingen sowie dem Verband der Helfer in Steuersachen Stuttgart unter Federführung der Tübinger Kammer. Sein Grundgedanke bildete die Einheit des gesamten Berufsstandes, die in einem Gesetz und einer Berufsorganisation, aufgegliedert nach Ländern mit einer Bundeskammer, zum Ausdruck kam. Unabhängig von Ausbildung und Herkunft sollte Zugang zum Beruf jeweils der vereid. Buchprüfer bzw. Helfer in Steuersachen bilden. Erst nach mehrjähriger Tätigkeit in diesen Berufsgruppen war de Zugang zum Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater möglich. Besondere Probleme im Hinblick auf das Berufsrecht ergaben sich als am 25. April 1952 durch Vereinigung von (Nord-) Württemberg-Baden, (Süd-) Baden und (Süd-) Württemberg-Hohenzollern das Bundesland Baden-Württemberg gebildet wurde. Zunächst bestanden die aus den beiden Besetzungszonen herüberreichenden unterschiedlichen Regelungen nebeneinander fort. Später wurde versucht, landeseinheitliche Vorschriften zu schaffen. Dies gelang nur in Bezug auf die Helfer in Steuersachen. Die für diese Berufsgruppe in Württemberg-Baden geltenden (unersetzlichen) Bestimmungen wurden landesweit für anwendbar erklärt, so daß sie auch in den ehemals selbständigen Landesteilen Baden und Württeember-Hohenzollern Geltung fanden. Hier wurden die in Württemberg-Baden dem Berufsverband der Helfer in Steuersachen zustehenden Mitwirkungsrechte durch die Kammern in Freiburg und Tübingen wahrgenommen. Keine Rechtsvereinheitlichung konnte für das Berufsrecht der Steuerberater herbeigeführt werden. Durch Artikel 125 des Grundgesetzes war das in den drei Landesteilen geltende Berufsrecht der Steuerberater Bundesrecht geworden und damit der Verfügung des baden-württembergischen Landesgesetzgebers entzogen. 1. November 1961: Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz - StBerG)

Wesentliche Änderungen:

  • Bundeseinheitliche Regelungen des StB Berufsrechts
  • Abschaffung der Berufsaufsicht durch die Finanzverwaltung
  • Übertragung der Berufsaufsicht auf die StB-Kammern als Einrichtungen der beruflichen Selbstverwaltung
  • Schaffung einer unabhängigen Berufsgerichtsbarkeit
Die Trennung des Berufs in zwei Berufsgruppen - Steuerberater und Steuerbevollmächtigte (bis dahin als "Helfer in Steuersachen" bezeichnet) - wurde zunächst beibehalten, wobei es jedoch schon damals Ziel des Gesetzgebers war, daß beide Berufsgruppen zu einem einheitlichen steuerberatenden Beruf zusammenwachsen. Der Zugang zum Beruf wurde eingehend geregelt. Die bislang bestehende Abhängigkeit von der Finanzverwaltung wurde durch Einrichtung der beruflichen Selbstverwaltung (Berufskammern) und eine eigene unabhängige Berufsgerichtsbarkeit abgelöst. Es wurde auch klargestellt, daß die Berufsangehörigen einen freien Beruf und kein Gewerbe ausüben. Der Berufsstand in Südbaden nahm - wie auch im übrigen Bundesgebiet - eine rasante Entwicklung ab 1961. Steuerberater/Steuerbevollmächtigte/Steuerberatungsgesellschaften
Jahr Südbaden BRD
1961 558 24 000
1965 657 24 906
1970 710 25 997
1975 1 106 38 721
1985 1 337 46 069
1990 1 450 49 998
1995 1 602 56 000
 

Präsidenten der Kammer Südbaden seit 1961

Steuerberaterkammer Kammer der Steuerbevollmächtigten
1959/61 Carl Scheel, StB/WP 1961/65 Franz Rohrer,StBv, Freiburg
1961/73 Dr. Hartmut Schweitzer, Dipl.-Kfm., StB, Freiburg 1965/74 Edmund Rudolph, StBv, Konstanz
1973/74 Dr. Paul Schlecker, Dipl.-Volksw., StB, Freiburg
 

Entwicklung bis zur Schaffung des Einheitsberufs 1975

Das Steuerberatungsgesetz wurde verschiedentlich geändert. U.a. wurden 1972 durch das zweite Änderungsgesetz zum StBerG die Voraussetzungen für den Einheitsberuf "Steuerberater" geschaffen, der heute Hochschulabsolventen ebenso wie anderen Bewerbern mit langjähriger praktischer Tätigkeit zugänglich ist. Demgemäß wurden zum 01. Januar 1975 auch die bis dahin getrennten Berufskammern zusammengeführt. Dies war eine Zeit harter berufspolitischer Auseinandersetzungen zwischen den Berufsgruppen der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten, die in Südbaden allerdings mit Augenmaß, sachlich und letztlich kooperativ bewältigt wurde. dies ist sicher eine Frucht einvernehmlichen Wirkens in der ursprünglichen Einheitskammer. Die zwischen 1961 und 1975 getrennten Berufsgruppen sind bei uns alsbald wieder zu einer echten Gemeinschaft zusammengewachsen. Präsidenten ab 1975:
1975 - 1978 Edmund Rudolph, StB, Konstanz
1978 - 1990 Max Carl Müller, StB, Staufen
1990 - 1998 Meinhard Gronewald, StB, Dipl.-Vw., Freiburg
1998 - 2018 Dr. Raoul Riedlinger, StB/WP/RA, Freiburg
2018 - 2022 Hans-Walter Heinz, Dipl.-Kfm./StB/WP/FB f. Int. StR, Kehl
seit 2018 Monika Wenz, Mag.rer.soc.oec, StBin/WP/FB f. Int. StR, Offenburg

Wandel der Kammer zum modernen Dienstleistungsunternehmen seit 1978

Die Wahrung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder gehört - neben der Berufsaufsicht - zu den Hauptaufgaben einer Steuerberaterkammer. Gerade dieses kollegiale Element hat in Südbaden eine gute und bewährte Tradition. Die Kammeraktivitäten in diesem Bereich überwiegen deutlich die typisch hoheitlichen Tätigkeitsfelder unserer Kammer.

Die großen Herausforderungen seit 1990

Der Wandel in den Schwerpunkten der Kammerarbeit war eine Folge der veränderten Erwartungen an den Steuerberater seit Mitte der 80er Jahre. Die Mandanten erwarten zunehmend Empfehlungen zur optimalen Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Steuerberatung hat dabei einen hohen Stellenwert, insbesondere für die Beratung mittelständischer Unternehmen, erlangt. Festzustellen ist eine zunehmende Verlagerung von der reinen Deklarationsberatung zu einer integrierten Steuergestaltungsberatung und Durchsetzungsberatung, die auch Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre beachtet. Für die praktische Kammerarbeit in Südbaden sind die folgenden Schwerpunktaktivitäten zu nennen:
  • Festigung des Berufsstandes gegenüber Bestrebungen zur Aushöhlung der Freiberuflichkeit
Dieses gelang als Ergebnis der unermüdlichen Bemühungen der verantwortlichen Vertreter unseres Berufsstandes mit der Verabschiedung des am 01.07.1994 in Kraft getretenen 6. Gesetzes zur Änderung des StBerG. Der gefundene Kompromiß tastet das seit 1965 errungene Selbstverwaltungsrecht des Berufsstandes nicht an, sondern entwickelt es formal weiter. Die Regulierungswünsche der Wirtschaft und einiger Politiker können es so realisiert werden, daß das Bild des "klassischen Freien Berufs" für den steuerberatenden Beruf erhalten bleibt.
  • Konsequenter Ausbau der Fortbildungsaktivitäten der Kammer Südbaden für die Mitglieder und deren Mitarbeiter
Höhepunkte dieser Aktivitäten sind die seit 1989 im Zweijahresrythmus durchgeführten Freiburger Steuersymposiums mit bundesweit herausragenden Referenten zu wichtigen Fragestellungen der Facharbeit und Praxisorganisation in unserem Berufsstand. Nicht zuletzt die 300 bis 450 Teilnehmer pro Veranstaltung setzen mit ihrer Präsenz eine öffentlichkeitswirksamen Akzent.