Chronik
Chronik der Steuerberaterkammer Südbaden
Die Anfänge
Bereits acht Monate nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 hat die französische Besatzungsmacht dem deutschen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Beruf eine Organisationsform gegeben, die ein anschauliches Beispiel dafür bietet, wie deutsches Statusrecht durch französische Ordnungsprinzipien neu belebt wurde. Der Neuanfang nach dem Kriege beschränkte sich nicht darauf, Zerstörtes wieder aufzubauen, es gab, wie dieses Beispiel zeigt, vielfältige Befruchtungen durch benachbarte Kulturen. Der Anordnung der französischen Besatzungsmacht zur Bildung der Kammer der Wirtschafts- und Steuersachverständigen im Gebiet von Baden (französische Zone), einer der Rechtsvorgängerinnen unserer heutigen Kammer, gingen Konsultationen der Besatzungsmacht mit Vertretern des Berufsstandes voraus. Zusammen mit der genannten Anordnung über die Bildung der Kammer wurde auch die Satzung publiziert. Hiernach waren Organe der Kammer:
- Das Präsidium
- Der Geschäftsführer
- Die Mitgliederversammlung
Die Männer der ersten Stunde waren:
- Dr. Ernst Dobler, Wirtschaftsprüfer, Freiburg (Präsident)
- Dr. Albert Meier, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Baden-Baden
- Dr. Paul Horster, Steuerberater, Freiburg
- Ludwig Eberle, Steuerberater, Konstanz
Durch inhaltliche übereinstimmende Rechtsanordnung am 08. März 1946 wurde anschließend die Kammer der Wirtschafts- und Steuersachverständigen für Südwürttemberg und Hohenzollern mit Sitz in Tübingen gegründet. Kennzeichnend für diese Kammern war die Zugehörigkeit aller auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens tätigen Personen. Die Aufsicht über die Kammern führten die Landesdirektionen der Wirtschaft und Finanzen.
Rechtsanordnung und Satzung der Kammer bedeuteten berufspolitisch und berufsrechtlich ein völliges Novum. Bei jeglichem Fehlen von praktischen Erfahrungen in der Organisation unseres Berufsstandes, aber auch mit keiner Tradition belastet, mußten die Mitglieder der Kammer, das Präsidium und die Aufsichtsbehörde den erstmaligen Versuch unternehmen, vier Berufsgruppen, die sich kaum kannten, mitunter feindlich und verständnislos gegenüberstanden, in einem geschlossenen Berufsverband miteinander anzunähern und zu verwalten.
Glücklicherweise gelang es sofort, die Selbstverwaltung in die Tat umzusetzen. Ihr Funktionieren gestattete der Aufsichtsbehörde, sich weitestgehend zurückzuziehen. Es konnten aber auch einige Versuche der Militärregierung, Nichtberufsangehörige zu den Vorbehaltsaufgaben der Kammermitglieder zuzulassen, unterbunden werden. Andererseits boten Rechtsanordnung und Satzung, die eine Berufsaufsicht über die Mitglieder vorsahen, auch die Möglichkeit, unerträgliche Auswüchse zu verhindern.
Der Charakter der Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeutete zugleich- anders als in den übrigen Besatzungszonen - die Zwangsmitgliedschaft. Wer nicht Mitglied der Kammer war, durfte im Kammerbezirk seinen Beruf nicht ausüben. Angehörige von Kammern aus anderen Besatzungszonen konnten eine Tätigkeit im Kammerbezirk nur ausüben, wenn sie die Grundsätze und Weisungen der Kammer einhielten.
Tätigkeitsschwerpunkte 1946 bis 1950
Nach dem Frühjahr 1948 wurden seitens des Präsidiums die Zulassungs- und Prüfungsbestimmungen für Wirtschaftsprüfer, vereid. Buchprüfer und Buchsachverständige ausgearbeitet und erlassen, ein Zulassungsausschuß gebildet und mit der Nachbarkammer Tübingen die gemeinsame Durchführung von Prüfungen vereinbart. Außerdem setzte sich die Kammer für die Befreiung des Berufsstandes von der Gewerbesteuer wiederholt ein, versuchte Schwarzarbeit zu bekämpfen und Bedingungen für Werbe- und Auftragsschutz aufzustellen.
Mit den Industrie- und Handelskammern wurde vereinbart, unseren Berufsstand als Lehrberuf anzuerkennen, damit die Berufsangehörigen die Möglichkeit bekamen, Lehrlinge auszubilden. Vor allem aber bemühte sich die Kammer, den Mitgliedern bei der Beschaffung von Mangelware behilflich zu sein zum Beispiel durch Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen, Kontingentzuteilungen und Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsamt.
Die Entwicklung bis zum Steuerberatungsgesetz 1961
Bereits im Jahr 1950 bemühte sich das Bundeswirtschaftsministerium um Entwürfe für eine Wirtschaftsprüferordnung und eine Ordnung für vereid. Bücherrevisoren, das Bundesfinanzministerium um den Entwurf eines Steuerberatungsgesetzes. Hierzu zog man auch Berufsangehörige heran. Als die ersten Ergebnisse dieser Beratungen durchsickerten, kamen die südwestdeutschen Kammern und Verbände auf den Gedanken, dieser drohenden Zersplitterung des neuen Berufsrechts durch Ausarbeitung eines eigenen Berufsrechtsentwurfs als ein gemeinsames Gesetz für alle vier Berufsgruppen entgegenzuwirken.
Am 10. Oktober 1950 wurde dieser Entwurf, der allgemein als Tübinger Entwurf bezeichnet wurde, den gesetzgebenden Körperschaften und dem Berufsstand zur Kenntnis gebracht. Er ist unterschrieben von Mitgliedern der Kammern Freiburg, Stuttgart und Tübingen sowie dem Verband der Helfer in Steuersachen Stuttgart unter Federführung der Tübinger Kammer. Sein Grundgedanke bildete die Einheit des gesamten Berufsstandes, die in einem Gesetz und einer Berufsorganisation, aufgegliedert nach Ländern mit einer Bundeskammer, zum Ausdruck kam. Unabhängig von Ausbildung und Herkunft sollte Zugang zum Beruf jeweils der vereidigten Buchprüfer beziehungsweise Helfer in Steuersachen bilden. Erst nach mehrjähriger Tätigkeit in diesen Berufsgruppen war der Zugang zum Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Steuerberater möglich.
Besondere Probleme im Hinblick auf das Berufsrecht ergaben sich als am 25. April 1952 durch Vereinigung von (Nord-) Württemberg-Baden, (Süd-) Baden und (Süd-) Württemberg-Hohenzollern das Bundesland Baden-Württemberg gebildet wurde. Zunächst bestanden die aus den beiden Besetzungszonen herüberreichenden unterschiedlichen Regelungen nebeneinander fort. Später wurde versucht, landeseinheitliche Vorschriften zu schaffen. Dies gelang nur in Bezug auf die Helfer in Steuersachen. Die für diese Berufsgruppe in Württemberg-Baden geltenden (unersetzlichen) Bestimmungen wurden landesweit für anwendbar erklärt, so dass sie auch in den ehemals selbständigen Landesteilen Baden und Württemberg-Hohenzollern Geltung fanden. Hier wurden die in Württemberg-Baden dem Berufsverband der Helfer in Steuersachen zustehenden Mitwirkungsrechte durch die Kammern in Freiburg und Tübingen wahrgenommen.
Keine Rechtsvereinheitlichung konnte für das Berufsrecht der Steuerberater herbeigeführt werden. Durch Artikel 125 des Grundgesetzes war das in den drei Landesteilen geltende Berufsrecht der Steuerberater Bundesrecht geworden und damit der Verfügung des baden-württembergischen Landesgesetzgebers entzogen. 1. November 1961: Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz – StBerG)
Wesentliche Änderungen
- Bundeseinheitliche Regelungen des StB-Berufsrechts
- Abschaffung der Berufsaufsicht durch die Finanzverwaltung
- Übertragung der Berufsaufsicht auf die StB-Kammern als Einrichtungen der beruflichen Selbstverwaltung
- Schaffung einer unabhängigen Berufsgerichtsbarkeit
Die Trennung des Berufs in zwei Berufsgruppen – Steuerberater und Steuerbevollmächtigte (bis dahin als „Helfer in Steuersachen” bezeichnet) – wurde zunächst beibehalten, wobei es jedoch schon damals Ziel des Gesetzgebers war, dass beide Berufsgruppen zu einem einheitlichen steuerberatenden Beruf zusammenwachsen. Der Zugang zum Beruf wurde eingehend geregelt. Die bislang bestehende Abhängigkeit von der Finanzverwaltung wurde durch Einrichtung der beruflichen Selbstverwaltung (Berufskammern) und eine eigene unabhängige Berufsgerichtsbarkeit abgelöst. Es wurde auch klargestellt, dass die Berufsangehörigen einen freien Beruf und kein Gewerbe ausüben.
Der Berufsstand in Südbaden nahm – wie auch im übrigen Bundesgebiet – eine rasante Entwicklung ab 1961.
Anzahl der Steuerberater/Steuerbevollmächtigten/Steuerberatungsgesellschaften:
- 1961: Südbaden 558 (BRD 24.000)
- 1965: Südbaden 657 (BRD 24.906)
- 1970: Südbaden 710 (BRD 24.997)
- 1975: Südbaden 1.106 (BRD 38.721)
- 1985: Südbaden 1.337 (BRD 46.096)
- 1990: Südbaden 1.450 (BRD 49.998)
- 1995: Südbaden 1.602 (BRD 56.000)
Präsidenten der Kammer Südbaden seit 1961
Steuerberaterkammer
- 1959/61: Carl Scheel, StB/WP
- 1961/73: Dr. Hartmut Schweitzer, Dipl.-Kfm., StB, Freiburg
- 1973/74: Dr. Paul Schlecker, Dipl.-Volksw., StB, Freiburg
Kammer der Steuerbevollmächtigten
- 1961/65: Franz Rohrer, StBv, Freiburg
- 1965/74: Edmund Rudolph, StBv, Konstanz
Entwicklung bis zur Schaffung des Einheitsberufs 1975
Das Steuerberatungsgesetz wurde verschiedentlich geändert. Uner anderem wurden 1972 durch das zweite Änderungsgesetz zum StBerG die Voraussetzungen für den Einheitsberuf „Steuerberater” geschaffen, der heute Hochschulabsolventen ebenso wie anderen Bewerbern mit langjähriger praktischer Tätigkeit zugänglich ist. Demgemäß wurden zum 01. Januar 1975 auch die bis dahin getrennten Berufskammern zusammengeführt.
Dies war eine Zeit harter berufspolitischer Auseinandersetzungen zwischen den Berufsgruppen der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten, die in Südbaden allerdings mit Augenmaß, sachlich und letztlich kooperativ bewältigt wurde. dies ist sicher eine Frucht einvernehmlichen Wirkens in der ursprünglichen Einheitskammer. Die zwischen 1961 und 1975 getrennten Berufsgruppen sind bei uns alsbald wieder zu einer echten Gemeinschaft zusammengewachsen.
Präsidenten ab 1975:
- 1975–1978: Edmund Rudolph, StB, Konstanz
- 1978–1990: Max Carl Müller, StB, Staufen
- 1990–1998: Meinhard Gronewald, StB, Dipl.-Vw., Freiburg
- 1998–2018: Dr. Raoul Riedlinger, StB/WP/RA, Freiburg
- 2018–2022: Hans-Walter Heinz, Dipl.-Kfm./StB/WP/FB f. Int. StR, Kehl
- seit 2018: Monika Wenz, Mag. rer. soc. oec, StBin/WP/FB f. Int. StR, Offenburg
Wandel der Kammer zum modernen Dienstleistungsuntenehmen seit 1978
Die Wahrung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder gehört - neben der Berufsaufsicht - zu den Hauptaufgaben einer Steuerberaterkammer. Gerade dieses kollegiale Element hat in Südbaden eine gute und bewährte Tradition. Die Kammeraktivitäten in diesem Bereich überwiegen deutlich die typisch hoheitlichen Tätigkeitsfelder unserer Kammer.
Die großen Herausforderungen seit 1990
Der Wandel in den Schwerpunkten der Kammerarbeit war eine Folge der veränderten Erwartungen an den Steuerberater seit Mitte der 80er Jahre. Die Mandanten erwarten zunehmend Empfehlungen zur optimalen Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Steuerberatung hat dabei einen hohen Stellenwert, insbesondere für die Beratung mittelständischer Unternehmen, erlangt. Festzustellen ist eine zunehmende Verlagerung von der reinen Deklarationsberatung zu einer integrierten Steuergestaltungsberatung und Durchsetzungsberatung, die auch Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre beachtet. Für die praktische Kammerarbeit in Südbaden sind die folgenden Schwerpunktaktivitäten zu nennen:
Festigung des Berufsstandes gegenüber Bestrebungen zur Aushöhlung der Freiberuflichkeit:
Dieses gelang als Ergebnis der unermüdlichen Bemühungen der verantwortlichen Vertreter unseres Berufsstandes mit der Verabschiedung des am 01.07.1994 in Kraft getretenen 6. Gesetzes zur Änderung des StBerG. Der gefundene Kompromiß tastet das seit 1965 errungene Selbstverwaltungsrecht des Berufsstandes nicht an, sondern entwickelt es formal weiter. Die Regulierungswünsche der Wirtschaft und einiger Politiker können es so realisiert werden, daß das Bild des "klassischen Freien Berufs" für den steuerberatenden Beruf erhalten bleibt.
Konsequenter Ausbau der Fortbildungsaktivitäten der Kammer Südbaden für die Mitglieder und deren Mitarbeiter:
Höhepunkte dieser Aktivitäten sind die seit 1989 im Zweijahresrythmus durchgeführten Freiburger Steuersymposiums mit bundesweit herausragenden Referenten zu wichtigen Fragestellungen der Facharbeit und Praxisorganisation in unserem Berufsstand. Nicht zuletzt die 300 bis 450 Teilnehmer pro Veranstaltung setzen mit ihrer Präsenz eine öffentlichkeitswirksamen Akzent.
