Der Weg zum/zur Steuerfachwirt/in

Für Steuerfachangestellte ist berufliche Fortbildung unerlässlich. Weil sich kein anderes Rechtsgebiet so häufig ändert wie das Steuerrecht, kann sich der berufliche Erfolg auf Dauer nur dann einstellen und gehalten werden, wenn das Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig weiterentwickelt wird. Für die Fortbildung der Steuerfachangestellten sowie der speziellen Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bieten die Berufsorganisationen und sonstigen Bildungsträger ein breites Spektrum von Fortbildungsangeboten in Form von Seminaren und Lehrgängen an.

Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in qualifiziert innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes zugleich für gehobene Aufgaben. Steuerfachwirte können den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch prädestiniert für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien. Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in ist darüber hinaus schon nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens bei einem überdurchschnittlichen Fachwissen und Engagement die Möglichkeit und Chance zum erfolgreichen Bestehen der anspruchsvollen Steuerberaterprüfung gegeben.

Der nächste Kurs beginnt im Frühjahr 2026. Gerne können Sie sich unverbindlich in den Interessenten-E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen, damit wir Ihnen zu gegebener Zeit die Einladung und das Anmeldeformular zukommen lassen können. Schreiben Sie bitte hierfür eine Info an Frau Kees (Adresse siehe unten unter „Ansprechpartner“).

Steuerberaterkammer-299

Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der zuständigen Steuerberaterkammer.

Nach § 2 der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) der Steuerberaterkammer Südbaden ist zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in zuzulassen,

  • wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen kann.
  • wer ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt erfolgreich abgeschlossen hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen kann.
  • wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist.
  • wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist.

Informationen und Anträge auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in

Zu gegebener Zeit werden hier die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 2024/2025 zum Download bereitgestellt:

  • Anschreiben zum Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in
  • Merkblatt
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  • Beschäftigungsnachweis des aktuellen Arbeitgerbers
  • Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers
  • Hilfsmittel

Fortbildungsseminar zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in

Ziel des Fortbildungsseminars ist es, Steuerfachangestellte sowie sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation systematisch auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in vorzubereiten und ihnen die Übernahme gehobener Fachaufgaben in den Steuerberaterkanzleien zu ermöglichen. Für die Inhalte der Prüfung wird der bundeseinheitliche Anforderungskatalog zugrunde gelegt, der die Bereiche Steuerrecht, Rechnungswesen/Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht umfasst.

Das Fortbildungsseminar wird im Zweijahresrhythmus durchgeführt, der nächste Kurs beginnt im Frühjahr 2024 (siehe oben „Der Weg zum/zur Steuerfachwirt/in“).

Prüfungstermine

Die schriftliche Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in findet in der Regel Anfang/Mitte Dezember statt. Die Prüfungstermine der nächsten Jahre finden Sie in der Auflistung unten (Änderungen jeweils vorbehalten).

  • 11.-13.12.2024
  • 10.-12.12.2025
  • 09.-11.12.2026
  • 08.-10.12.2027
  • 13.-15.12.2028

Die mündliche Prüfung findet jeweils im März/April des Folgejahres statt.

Die Klausuren der Steuerfachwirt-Prüfung werden inhaltsgleich von allen Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt. Zum Zweck der Prüfungsvorbereitung stehen die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungshinweise) zurückliegender Termine der Steuerfachwirt-Prüfung auf der Homepage der im Prüfungsverbund federführenden Steuerberaterkammer Düsseldorf zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet.

Ansprechpartner

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in erteilt Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Simone Kees.

Tel.: 0761/70526-13
E-Mail: simone.kees@stbk-suedbaden.de