Steuerfachwirt

Der Fortbildungsweg zur nächsten Qualifizierungstufe

Für Steuerfachangestellte ist berufliche Fortbildung unerlässlich. Weil sich kein anderes Rechtsgebiet so häufig ändert wie das Steuerrecht, kann sich der berufliche Erfolg auf Dauer nur dann einstellen und gehalten werden, wenn das Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig weiterentwickelt wird. Für die Fortbildung der Steuerfachangestellten sowie der speziellen Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerfachwirt bieten die Berufsorganisationen und sonstigen Bildungsträger ein breites Spektrum von Fortbildungsangeboten in Form von Seminaren und Lehrgängen an.

Die Fortbildung zum Steuerfachwirt qualifiziert innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes zugleich für gehobene Aufgaben. Steuerfachwirte können den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch prädestiniert für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien. Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist darüber hinaus schon nach insgesamt sechs Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens bei einem überdurchschnittlichen Fachwissen und Engagement die Möglichkeit und Chance zum erfolgreichen Bestehen der anspruchsvollen Steuerberaterprüfung gegeben.

Drei Wege, um Steuerfachwirt zu werden

Der aktuelle Kurs hat am 06.02.2026 begonnen. Noch sind Anmeldungen jederzeit möglich. Der nächste neue Kurs beginnt im Frühjahr 2028.

Gerne können Sie sich unverbindlich in den Interessenten-E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen, damit wir Ihnen zu gegebener Zeit die Einladung und das Anmeldeformular zukommen lassen können. Schreiben Sie bitte hierfür eine Info an Simone Kees unter simone.kees@stbk-suedbaden.de.

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt

Zulassungsvoraussetzungen

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der zuständigen Steuerberaterkammer.

Nach § 2 der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) der Steuerberaterkammer Südbaden ist zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt zuzulassen,

  • wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellter“ abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen kann.
  • wer ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt erfolgreich abgeschlossen hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen kann.
  • wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (zum Beispiel Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist.
  • wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist.

Informationen und Anträge

Fortbildungsseminar zur Prüfungsvorbereitung

Ziel des Fortbildungsseminars ist es, Steuerfachangestellte sowie sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation systematisch auf die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt vorzubereiten und ihnen die Übernahme gehobener Fachaufgaben in den Steuerberaterkanzleien zu ermöglichen. Für die Inhalte der Prüfung wird der bundeseinheitliche Anforderungskatalog zugrunde gelegt, der die Bereiche Steuerrecht, Rechnungswesen/Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht umfasst.

Das Fortbildungsseminar wird im Zweijahresrhythmus durchgeführt, der nächste Kurs beginnt im Frühjahr 2026 (siehe oben „Der Weg zum Steuerfachwirt“).

Prüfung

Prüfungstermine

Die schriftliche Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt findet in der Regel Anfang/Mitte Dezember statt. Die Prüfungstermine der nächsten Jahre finden Sie in der Auflistung unten (Änderungen jeweils vorbehalten).

  • 09.-11.12.2026
  • 08.-10.12.2027
  • 13.-15.12.2028

Die mündliche Prüfung findet jeweils im März/April des Folgejahres statt.

Klausuren

Die Klausuren der Steuerfachwirt-Prüfung werden inhaltsgleich von allen Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt. Zum Zweck der Prüfungsvorbereitung stehen die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungshinweise) zurückliegender Termine der Steuerfachwirt-Prüfung auf der Homepage der im Prüfungsverbund federführenden Steuerberaterkammer Düsseldorf zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet.

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Ihr Ansprechpartner

Simone Kees unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die Fortbildung zum Steuerfachwirt.

Simone Kees:
Telefon: 0761 70526-13
E-Mail: simone.kees@stbk-suedbaden.de