Fachassistent Lohn und Gehalt

Der Fortbildungsweg zum Spezialisten in Sachen Arbeitsentgelt

Der Bereich Lohnsachbearbeitung ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden und erfordert besondere Kenntnisse, um den Mandanten rechtssicher und in optimaler Weise betreuen zu können. Die Steuerberaterkammer Südbaden führt daher seit vielen Jahren ein Fortbildungsseminar zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum „Fachassistent Lohn und Gehalt“ durch. Die Fortbildung richtet sich an Steuerfachangestellte sowie Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die in den Steuerberaterkanzleien Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen.

Sie stellt – wie die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt beziehungsweise Bilanzbuchhalter – eine zusätzliche Spezialisierung und Qualifizierung dar, die mit einer Fortbildungsprüfung gemäß BBiG vor der Steuerberaterkammer endet. Die Prüfung beinhaltet eine vierstündige Klausur (schriftliche Prüfung) sowie eine mündliche Prüfung. 

Drei Wege, um Fachassistent Lohn und Gehalt zu werden

  • 1. Weg

    Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt 

    2 Jahre Praxis bei einem Steuerberater, überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.

    Prüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt

    Zulassungsvoraussetzungen im Detail

  • 2. Weg

    Kaufmännische Ausbildung

    4 Jahre Praxis, davon 3 bei einem Steuerberater, überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.

    Prüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt

    Zulassungsvoraussetzungen im Detail

  • 3. Weg

    Andere Berufsausbildung

    6 Jahre Praxis, davon 5 bei einem Steuerberater, überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.

    Prüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt

    Zulassungsvoraussetzungen im Detail

Der nächste Kurs beginnt am 20.02.2026. Gerne können Sie sich unverbindlich in den Interessenten-E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen, damit wir Ihnen zu gegebener Zeit die Einladung und das Anmeldeformular zukommen lassen können. Schreiben Sie bitte hierfür eine Info an Simone Kees unter  simone.kees@stbk-suedbaden.de. Anmeldungen sind jederzeit möglich.

Die Fortbildungsprüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt

Zulassungsvoraussetzungen

Auszug aus der Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) zum Fachassistent Lohn und Gehalt.

Erlassen von den Steuerberaterkammern Nordbaden, Stuttgart und Südbaden für ihre jeweiligen Bezirke

§ 2 - Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung, nachweisen kann.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen,

a) wer ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt erfolgreich abgeschlossen hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung, nachweisen kann.

b) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (zum Beispiel Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung, praktisch tätig gewesen ist.

c) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung, praktisch tätig gewesen ist.

(3) In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gemäß Abs. 1 entsprechen.

(4) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen.

Informationen und Anträge

Infos und Anträge

Unterlagen für die Anmeldung

Weitere erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt 2026/2027 werden zu gegebener Zeit hier bereitgestellt.

Hilfsmittel

Hierzu noch eine wichtige Information:

Die Textausgabe zum SGB vom Verlag Wolters Kluwer wird derzeit nicht mehr aufgelegt. Die Werke aus dem dtv-Verlag und dem Walhalla Verlag enthalten nicht alle Verordnungen, die für die FALG-Prüfung relevant sein können. Auch die Ausgabe des Arbeitsrechts aus dem dtv-Verlag und das amtliche Lohnsteuer-Handbuch enthält diese nicht. Der Inside Partner Verlag hat sich bereit erklärt, für die Prüfung im Herbst 2024 eine FALG-Gesetzessammlung 2024 aufzulegen, die im Online-Shop des Verlags (vor-)bestellt werden kann.

Fortbildungsseminar zur Prüfungsvorbereitung

Prüfung

Prüfungsgebiete

Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:

  1. Steuerrecht
  2. Sozialversicherung
  3. Prozesse der Entgeltabrechnung

Prüfungsteile

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebietsübergreifender Aufgabenstellung aus den vorstehend genannten Prüfungsgebieten zu fertigen.

In der mündlichen Prüfung, die je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten soll und sich auf die vorstehend genannten Prüfungsgebiete ersteckt, soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.

Prüfungstermine

Die schriftliche Fortbildungsprüfung zum Fachassistent Lohn und Gehalt findet in der Regel Mitte Oktober statt. Die Prüfungstermine der nächsten Jahre finden Sie in der Auflistung unten (Änderungen jeweils vorbehalten).

  • 15.10.2025
  • 14.10.2026
  • 13.10.2027
  • 18.10.2028

Die mündliche Prüfung findet jeweils im Januar/Februar des Folgejahres statt.

Klausuren

Die Klausuren der Fachassistenten-Prüfung Lohn und Gehalt werden inhaltsgleich von allen diese Prüfung anbietenden Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt. Zum Zweck der Prüfungsvorbereitung stehen die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungshinweise) zurückliegender Termine der Lohn und Gehalt Fachassistenten-Prüfung auf der Homepage der im Prüfungsverbund federführenden Steuerberaterkammer Niedersachsen zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet.

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Ihr Ansprechpartner

Simone Kees unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die Fortbildung zum Fachassistenten.

Simone Kees:
Telefon: 0761 70526-13
E-Mail: simone.kees@stbk-suedbaden.de