Der Weg zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Der Bereich Lohnsachbearbeitung ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden und erfordert besondere Kenntnisse, um den Mandanten rechtssicher und in optimaler Weise betreuen zu können. Die Steuerberaterkammer Südbaden führte daher ab März 2015 erstmals ein Fortbildungsseminar zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ durch. Die Fortbildung richtet sich an Steuerfachangestellte sowie Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die in den Steuerberaterkanzleien Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen.

Sie stellt – wie die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bzw. dem/der Bilanzbuchhalter/in – eine zusätzliche Spezialisierung und Qualifizierung dar, die mit einer Fortbildungsprüfung gemäß BBiG vor der Steuerberaterkammer endet. Die Prüfung beinhaltet eine vierstündige Klausur (schriftliche Prüfung) sowie eine mündliche Prüfung. Sie wurde erstmals im Winter 2015/2016 abgenommen.

Der nächste Kurs beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2025. Gerne können Sie sich unverbindlich in den Interessenten-E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen, damit wir Ihnen zu gegebener Zeit die Einladung und das Anmeldeformular zukommen lassen können. Schreiben Sie bitte hierfür eine Info an Frau Kees (Adresse siehe unten unter „Ansprechpartner“).

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Die Kammer führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch.

In der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt hat der/die Prüfungsteilnehmer/in nachzuweisen, dass er/sie qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten kann.

Ab dem 1. Juni 2024 bzw. ab der Fortbildungsprüfung 2024/2025 gilt für diese Prüfung die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 56 BBiG) sowie die  Rechtsvorschrift für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (§ 54 BBiG) zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt.

Der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachassistenten-Prüfung zu Grunde. Für die Prüfungen ab 2024/2025 gilt ein neuer Anforderungskatalog. Bitte beachten Sie, dass der Anforderungskatalog in erster Linie als Orientierungshilfe dient. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen.

Die Fortbildungsprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:

1. Steuerrecht
2. Sozialversicherung
3. Prozesse der Entgeltabrechnung

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebietsübergreifender Aufgabenstellung aus den vorstehend genannten Prüfungsgebieten zu fertigen.

In der mündlichen Prüfung, die je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten soll und sich auf die vorstehend genannten Prüfungsgebiete ersteckt, soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann.

Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt wird die Teilnahme an einem Seminar empfohlen.

Informationen und Unterlagen

Zu gegebener Zeit werden hier die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt 2024/2025 bereitgestellt:

  • Anschreiben zum Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt
  • Merkblatt
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  • Beschäftigungsnachweis des aktuellen Arbeitgebers
  • Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers
  • Hilfsmittel

Die Klausuren der Fachassistenten-Prüfung Lohn und Gehalt werden inhaltsgleich von allen diese Prüfung anbietenden Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt. Zum Zweck der Prüfungsvorbereitung stehen die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungshinweise) zurückliegender Termine der Lohn und Gehalt Fachassistenten-Prüfung auf der Homepage der im Prüfungsverbund federführenden Steuerberaterkammer Niedersachsen zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet.

Prüfungstermine

Die schriftliche Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt findet in der Regel Mitte Oktober statt. Die Prüfungstermine der nächsten Jahre finden Sie in der Auflistung unten (Änderungen jeweils vorbehalten).

  • 16.10.2024
  • 15.10.2025
  • 14.10.2026
  • 13.10.2027
  • 18.10.2028

Die mündliche Prüfung findet jeweils im Januar/Februar des Folgejahres statt.

Ansprechpartner

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt erteilt Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Simone Kees.

Tel.: 0761/70526-13
E-Mail: simone.kees@stbk-suedbaden.de.