Der Weg zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Der Bereich Lohnsachbearbeitung ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden und erfordert besondere Kenntnisse, um den Mandanten rechtssicher und in optimaler Weise betreuen zu können. Die Steuerberaterkammer Südbaden führte daher ab März 2015 erstmals ein Fortbildungsseminar zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ durch. Die Fortbildung richtet sich an Steuerfachangestellte sowie Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die in den Steuerberaterkanzleien Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen.

Sie stellt – wie die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bzw. dem/der Bilanzbuchhalter/in – eine zusätzliche Spezialisierung und Qualifizierung dar, die mit einer Fortbildungsprüfung gemäß BBiG vor der Steuerberaterkammer endet. Die Prüfung beinhaltet eine vierstündige Klausur (schriftliche Prüfung) sowie eine mündliche Prüfung. Sie wurde erstmals im Winter 2015/2016 abgenommen.

Der nächste Kurs beginnt im Frühjahr 2024. Gerne können Sie sich unverbindlich in den Interessenten-E-Mail-Verteiler aufnehmen lassen, damit wir Ihnen zu gegebener Zeit die Einladung und das Anmeldeformular zukommen lassen können. Schreiben Sie bitte hierfür eine Info an Frau Kees (Adresse siehe unten unter „Ansprechpartner“).

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Die Kammer führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch. In der Fortbildungsprüfung hat der Prüfungsteilnehmer nachzuweisen, dass er qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten kann.

Für diese Prüfungen gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt.

Die Klausuren der Fachassistenten-Prüfung werden inhaltsgleich von allen diese Prüfung anbietenden Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt. Lediglich die Deckblätter der Klausuraufgaben werden auf die einzelnen Regionalkammern angepasst.

Der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachassistenten-Prüfung zu Grunde. Bitte beachten Sie, dass der Anforderungskatalog in erster Linie als Orientierungshilfe dient. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen.

Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt wird die Teilnahme an einem Seminar empfohlen.

Prüfungstermine

Die schriftliche Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt findet in der Regel Mitte Oktober statt. Die Prüfungstermine der nächsten Jahre finden Sie in der Auflistung unten (Änderungen jeweils vorbehalten).

  • 18.10.2023
  • 16.10.2024
  • 15.10.2025
  • 14.10.2026
  • 13.10.2027
  • 18.10.2028

Die mündliche Prüfung findet jeweils im Januar/Februar des Folgejahres statt.

 

Ansprechpartner

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt erteilt Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Simone Kees.

Tel.: 0761/70526-13
E-Mail: simone.kees@stbk-suedbaden.de.