Warum wurde der Fachberater eingeführt?

Wegen der Komplexität des Steuerrechts und den hohen fachlichen Anforderungen an den Steuerberater gewinnt die Spezialisierung auf bestimmte Fach- und Tätig­keitsgebiete zunehmend an Bedeutung. Mit der Einführung des Fachberaters wurde für Steuerberater die Möglichkeit geschaffen, eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete mit einem amtlichen Titel kundmachen zu können. Dies stärkt Steuerberater nicht nur im Wettbewerb mit anderen Berufen, sondern schafft eine zusätzliche Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren.

Die amtliche Verleihung gewährleistet, dass der Steuerberater, der den Fach­bera­tertitel führt, im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen überdurchschnitt­liche theore­tische und praktische Kenntnisse besitzt. Verbraucher können sich daher auf den hohen Qualitätsstandard verlassen, den die Bezeichnung „Steuerberater“ garantiert. Da die genannten Fachberatertitel von den Steuerberaterkammern amtlich verliehen werden, dürfen diese auch als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb des Fachberatertitels

Um einen Fachberatertitel zu erlangen, muss der Steuerberater in der Regel einen Lehrgang von mindestens 120 Stunden mit drei Klausuren erfolgreich absolvieren, 30 praktische Fälle im jeweiligen Spezialgebiet bearbeitet haben und ggf. die beson­deren theoretischen und praktischen Kenntnisse in einem Fachgespräch bei der Steuerberaterkammer nachweisen. Nach Erwerb des Fachberatertitels ist der Steuerberater verpflichtet, sich jährlich mindestens zehn Stunden fortzubilden. Wird diese jährliche Fortbildung gegenüber der Steuerberaterkammer nicht nachgewie­sen, kann der Fachberatertitel widerrufen werden. Weitere Informationen über die Verleihung des Fachberatertitels erteilen die Steuerberaterkammern.

Berufsordnung inkl. Fachberaterordnung

Fachberaterlehrgänge

Der Fachberaterlehrgang muss von der zuständigen Steuerberaterkammer zerti­fiziert werden.

Ab 2019 übernimmt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die Lehrgänge „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ und „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“ vom DWS-Institut. Dabei bleibt das erfolgreiche Konzept einschließlich seines bewährten Referententeams bestehen.

Vom 22. Oktober 2020 bis 30. Januar 2021 findet der Lehrgang „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ in Berlin statt. Die wissenschaftliche Leitung des Kurses hat der Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert inne. Er ist Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).

Anmeldungen und weitere Informationen erhalten interessierte Steuerberater/innen unter www.bstbk-seminare.de.

Ansprechpartner

Weitere Informationen über die Erlanung des Fachberatertitels erteilt Ihnen unsere Mitarbeiterin, Frau Regina Würzburger-Zink.

Tel.: 0761/70526-11
E-Mail: r.wuerzburger@stbk-suedbaden.de

Verleihung Fachberaterbezeichnung

Steuerberater finden weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare unter dem Punkt „Downloads“ in unserem geschützten Bereich für Mitglieder.