Start der Imagekampagne #zahltsichausbildung

Am 1. August 2024 startete die bundesweite Imagekampagne „#zahltsichausbildung“ von der Bundessteuerberaterkammer, DATEV eG und dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. Diese zielt darauf ab, das Bewusstsein für den Beruf des Steuerfachangestellten zu schärfen und mehr junge Menschen für diesen Ausbildungsweg zu begeistern.

Auf der neuen Kampagnenwebsite www.zahltsichausbildung.de finden interessierte Jugendliche, aber auch Eltern, Lehrer:innen und Berater:innen umfassende Informationen über den Beruf des Steuerfachangestellten. Die Website bietet zudem eine kostenlose Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse, auf der alle bundesweit offenen Stellen gebündelt sind, damit die zukünftigen Fachkräfte ihren idealen Ausbildungsplatz möglichst einfach finden können – direkt in ihrer Nähe.

Für diejenigen, die noch unsicher sind, ob der Beruf zu ihnen passt, gibt es einen Eignungstest, der mit wenigen Klicks Aufschluss darüber gibt, inwiefern man für diese Ausbildung geeignet ist. Die Website klärt auch darüber auf wie und wo die Ausbildung gemacht werden kann. Darüber hinaus werden zahlreiche Fortbildungen und die Möglichkeit, auch ohne Studium zum Steuerberaterexamen zugelassen zu werden, anschaulich dargestellt und als attraktives Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen hervorgehoben.

Hier finden Sie den aktuellen Kampagnen-Flyer! 

Hier geht es zu den Podcasts:
Kaulitz Hills
Die Nervigen
Edeltalk – mit Dominik & Kevin
Geheimratseck
Radiospot

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Der Eignungstest ist unter https://www.zahltsichausbildung.de/eignungstest verfügbar.

Neuordnungsverfahren 2023 der Steuerfachangestelltenausbildung

Neuordnungsverfahren 2023 abgeschlossen

Die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV)“ wurde am 22. August 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1390 ff.) verkündet. Sie ist zum 1. August 2023 und damit rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn im Herbst 2023 in Kraft getreten.

Damit ist der Weg frei für eine zeitgemäße Ausbildung im steuerberatenden Beruf. Denn wer auch morgen noch ausbilden und sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren möchte, muss mit der Zeit gehen. Deswegen freuen wir uns, dass die Reform zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte. Bei der Neuordnung stand vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung und des Berufsbilds im Fokus. Besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten und die Vermittlung der digitalen Prozesse in den Kanzleien gelegt. Bewährte Elemente der Ausbildung wie die Aufteilung in Zwischen- und Abschlussprüfung wurden beibehalten.

Die neue Ausbildungsordnung ist ein weiterer wichtiger Baustein, um in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten zukunfts- und praxisgerecht zu gestalten und interessierte junge Menschen von der Attraktivität des Berufsbildes zu überzeugen. Bundessteuerberaterkammer und Steuerberaterkammern haben gemeinsam an der Novellierung der Ausbildungsordnung gearbeitet und diese insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung angepasst. Dazu stimmten sie sich zusammen mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV e. V.) mit den Vertreter/innen der Gewerkschaftsseite, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi), über die wesentlichen Eckpunkte der Ausbildung ab.

Umsetzungshilfe für die Steuerfachangestelltenausbildung

Die Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), an der die Bundessteuerberaterkammer mitgewirkt hat, erläutert die modernisierte Ausbildungsordnung, die auch die Digitalisierung vieler Prozesse in der Steuerberatung berücksichtigt.

Die Neuordnung bedeutet vor allem, dass inhaltlich kommunikative Fähigkeiten sowie digitale Verfahrensabläufe bei der Ausbildung im Fokus stehen. Aber wie können die neuen Inhalte in der Praxis am besten vermittelt werden? Dafür gibt die Umsetzungshilfe Steuerberater/innen einen detaillierten Fahrplan zur Hand. Beispiele und Informationen zu den Lernzielen des Ausbildungsrahmenplans und den Lernfeldern des Rahmenlehrplans erleichtern Ausbildern und Berufsschullehrern die Vermittlung von Ausbildungsinhalten.

Die Umsetzungshilfe erläutert die neue Ausbildungsordnung, gibt viele Praxisbeispiele zu den aktualisierten Inhalten des Ausbildungsrahmenplans und informiert über den Ablauf der Prüfungen. Für den schulischen Teil der Ausbildung liefert die Publikation beispielhafte Lernsituationen und gibt nützliche Hinweise zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans.

Die digitale Version der Umsetzungshilfe kann kostenlos heruntergeladen werden:

https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/steu22?page=3

Die Umsetzungshilfe kann zudem als gedruckte Ausgabe für € 29,90 über die Website des BIBB käuflich erworben werden.

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter und Steuerfachangestellte“ – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Juni 2022

Der auf die Ausbildungsordnung abgestimmte und von der Kultusministerkonferenz beschlossene Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r“ wurde auf der Homepage der KMK im Downloadbereich veröffentlicht. Der Bundes-Rahmenlehrplan wird vom Kultusministerium Baden-Württemberg als Lehrplan für den Unterricht in den Steuerfachklassen an den Berufsschulen unverändert übernommen.

Der Rahmenlehrplan legt die Lernziele und -inhalte für den Unterricht an der Berufsschule fest, während der Ausbildungsrahmenplan die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse innerhalb der Ausbildung im Betrieb regelt und Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung ist.

Wie werde ich Steuerfachangestellte(r)?

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.
Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:

  • Erstellen der Finanzbuchführungen
  • Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Vorbereiten von Jahresabschlüssen
  • Bearbeiten von Steuererklärungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Auskunft erteilen an Mandanten

Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt.

3 Jahre dauert die Ausbildung. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.

  Steuerfachangestellter
Abschlussprüfung
Steuerwesen • Rechnungswesen
Wirtschafts- und Sozialkunde
Ausbildung in der Praxis
Zwischenprüfung
Besuche der Berufsschule
Ausbildungsbeginn

Das Profil

Als Steuerfachangestellte/r haben Sie:

  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und
  • die Fähigkeit zu analytischem Denken.Sie sind:
  • kontaktfreudig
  • bereit zur ständigen fachlichen Weiterbildung
  • und zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten.

 

Ihre Schulbildung

Ein qualifizierter Schulabschluss erleichtert die Ausbildung.

Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife, mit Abschluss einer Höheren Handelsschule oder Wirtschaftsfachschule bringen gute Voraussetzungen für diese
Ausbildung mit.

Die Ausbildung

Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:

Steuerwesen

  • Abgabenordnung
  • Bewertungsgesetz
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer

Rechnungswesen

  • Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
  • Buchführungs- und Abschlusstechnik
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung

Betriebswirtschaft
Wirtschafts- und Sozialkunde


Ausbildungsvergütungssätze

Nach § 17 BBiG hat der/die Ausbildende der/m Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.

Die Festsetzung der Vergütungsregelung muss gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BBIG „angemessen“ sein. Eine Ausbildungsvergütung ist nur dann angemessen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung für den Lebensunterhalt des/der Auszubildenden eine fühlbare Unterstützung bildet und zugleich eine Mindestentlohnung für die in dem jeweiligen Gewerbezweig bestimmte
Leistung eines Auszubildenden darstellt.

Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 24. April 2024 die Ausbildungsvergütungssätze (brutto) wie folgt angepasst. Es gelten daher im Bezirk der Steuerberaterkammer Südbaden als angemessen:

Vergütung ab dem 1. September 2024:
1. Ausbildungsjahr 1.100 € (mindestens 880 €)
2. Ausbildungsjahr 1.200 € (mindestens 960 €)
3. Ausbildungsjahr 1.300 € (mindestens 1.040 €)

Diese Sätze gelten mit der Maßgabe, dass es im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Angemessenheitsprüfung seitens der Kammer nicht beanstandet wird, wenn die Richtsätze um 20 % unterschritten werden. Eine Überschreitung wird nicht beanstandet.

Wir empfehlen aus Gründen der Gleichbehandlung eine Anpassung der Ausbildungsvergütung auch in bereits bestehenden Verträgen.

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Der Eignungstest ist unter https://www.zahltsichausbildung.de/eignungstest verfügbar.

Steuerfachangestellte/r – Eignungstest

Welcher Beruf ist der Richtige für mich? Das fragen sich zahlreiche Schulabgänger/innen Jahr ein Jahr aus. Mit dem Eignungstest zum/zur Steuerfachangestellten gibt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Jugendlichen eine erste Orientierung für den möglichen späteren Berufsweg.

Bist du eher gesprächig oder zurückhaltend? Eher vorausschauend oder spontan? Arbeitest du gerne mit anderen zusammen? Mit einem bunten Strauß von Fragen geht es vor allem um Persönlichkeitseigenschaften und Kompetenzen. Aber auch Sprachgefühl, ein gewisses Gespür für Zahlen und Konzentrationsvermögen werden abgefragt. Eben alles, was Bewerber für die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten mitbringen sollten.

Der Eignungstest ist unter https://eignungstest.mehr-als-du-denkst.de/ verfügbar.

Berufsportrait-Video „Steuerfachangestellte/r“ der Bundesagentur für Arbeit

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Ihre Karriere

Nach drei Jahren Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r können Sie sich bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen, der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in.

Die abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit anschließender erfolgreicher Steuerfachwirtprüfung ist der erste Schritt zum/zur Steuerberater/in.

Bereits nach insgesamt sechs Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens sowie überdurchschnittlichem Fachwissen und Engagement bestehen dann reelle Chancen, die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung erfolgreich abzulegen – und die Karriere mit der eigenen Selbständigkeit zu krönen.

Neben dem eigentlichen Zugangsweg über ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium ist dies eine interessante Alternative.

Steuerberater/in Prüfung  

3 Jahre Praxis als Steuerfachwirt/in    

 

Steuerfachwirt/in Prüfung 8 Jahre Praxis als Steuerfach-angestellte/r
 

 

3 Jahre Praxis als Steuerfach-angestellte/r

Steuerfach-angestellte/r

Ihre Bewerbung

Bewerben Sie sich direkt bei Steuerberatern bzw. deren Gesellschaften oder fragen Sie das Arbeitsamt nach freien Ausbildungsstellen.

Ausbildungsplatzangebote erfahren Sie auch online in der Ausbildungsplatzbörse oder direkt bei der Steuerberaterkammer Südbaden, Frau Regina Würzburger-Friedrich:

Tel.: 0761/70526-11
E-Mail: r.wuerzburger@stbk-suedbaden.de

Berufsschulen

Berufsschulbezirk Offenburg/Bühl
Handelslehranstalt Bühl

Kappelwindeckstraße 2a
77815 Bühl
Telefon: 07223 936410
Telefax: 07223 936415
http://www.hla-buehl.de
E-Mail: info@hla-buehl.de
Anmeldebogen zur Berufsschule

Zusatzqualifikation: Berufsbegleitender Erwerb der Fachhochschulreife möglich, Informationen hierzu erhalten Sie direkt von der Handelslehranstalt Bühl.

Berufsschulbezirk Freiburg/Freiburg-Umland
Max-Weber-Schule – Kaufm. Schule II
Fehrenbachalle 14
79106 Freiburg
Telefon: 0761 2017801
Telefax: 0761 283868
https://www.max-weber-schule.de/
E-Mail: Max-Weber-Schule@freiburger-schulen.bwl.de
Anmeldung zur Berufsschule

Berufsschulbezirk Kostanz/Singen
Robert-Gerwig-Schule

Anton-Bruckner-Straße 2
78224 Singen
Telefon: 07731 95720
Telefax: 07731 957299
http://rgs-singen.de/schule/schule.html
E-Mail: info@rgs-singen.de
Anmeldebogen zur Berufsschule

Berufsschulbezirk Schwarzwald-Baar/Villingen-Schwenningen
David-Würth-Schule

Erzbergerstraße 28
78054 VS-Schwenningen
Telefon: 07720 99590
Telefax: 07720 995930
http://www.dws-vs.de
E-Mail: info@dws-vs.de
Anmeldebogen
zur Berufsschule

Berufsschulbezirk Rottweil/Tuttlingen
Nell-Breuning-Schule

Heerstraße 150
78628 Rottweil
Telefon: 0741 2708300
Telefax: 0741 2708310
http://www.ks-rottweil.de
E-Mail: poststelle@nbs-rottweil.schule.bwl.de
Online-Anmeldung
zur Berufsschule

Berufsschulbezirk Lörrach/Schopfheim
Kaufmännische Schulen Schopfheim

Schwarzwaldstraße 31
79650 Schopfheim
Telefon: 07622 682200
Telefax: 07622 682220
http://www.ks-schopfheim.de
E-Mail: info@ks-schopfheim.net
Anmeldebogen
zur Berufsschule

Ausbildungsseminare

NEU: Telefontraining „Die junge Generation im digitalen Zeitalter – keine Angst vor dem Telefon!“
für Auszubildende im 1. bis 3. Ausbildungsjahr
Donnerstag, 16. Januar 2025 – Präsenz, Freiburg (bereits ausgebucht – wir bemühen uns um einen Zusatztermin)
Dienstag, 18. Februar 2025 – Präsenz, Villingen-Schwenningen
Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist auf max. 16 Personen/Termin beschränkt!

Crash-Kurs-Zwischenprüfung
Vorbereitung auf die Zwischenprüfung 2025
Mittwoch, 5. Februar 2025 – Präsenz, Freiburg-St. Georgen oder
Dienstag, 11. Februar 2025 – Online-live

Start-Seminar „Buchhaltung und Umsatzsteuer“ –
Einführungsseminar zu Beginn der Ausbildung – Sommer 2025

2-tägiges Einführungsseminar zu Beginn der Ausbildung 2025
Montag, 11.08. und Dienstag, 12.08.2025 – Präsenz, Freiburg
Donnerstag, 14.08. und Freitag, 15.08.2025 – Präsenz, Villingen-Schwenningen
Mittwoch, 10.09. und Donnerstag, 11.09.2025 – Präsenz, Freiburg
jeweils von 08:30 – 16:30 Uhr

DATEV-PC-Seminar 2025
als Ergänzung zu „Start – Buchhaltung und Umsatzsteuer“  (1-tägig) –
mögliche Termine:
Mittwoch, 03.09.2025 – Präsenz, DATEV-Informationszentrum, Freiburg
Donnerstag, 04.09.2025 – Präsenz, DATEV-Informationszentrum, Freiburg
Freitag, 05.09.2025 – Präsenz, DATEV-Informationszentrum, Freiburg
Dienstag, 16.09.2025 – Präsenz, DATEV-Informationszentrum, Freiburg
Mittwoch, 17.09.2025 – Präsenz, DATEV-Informationszentrum, Freiburg
Donnerstag, 18.09.2025 – Präsenz, DATEV-Informationszentrum, Freiburg
jeweils von 09:00 bis 16:00 Uhr

Kommunikations- und Verhaltensregeln im beruflichen Alltag 2025
Seminar für Auszubildende zu Beginn des 1. Ausbildungsjahres
– Termine werden noch bekanntgegeben –

Investition und Finanzierung
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2026
– Termine werden noch bekanntgegeben –

Rechtliche & soziale Rahmenbedingungen der Ausbildung und Arbeit im Betrieb
für Auszubildende im 3. Lehrjahr (+ 1. und 2. Ausbildungsjahr)
– Termine werden noch bekanntgegeben –

Die Seminare können Sie zu gegebener Zeit über die Online-Seminaranmeldung buchen.

Ausbildungslehrgänge

Fortbildungslehrgang 2024
45. bis 48. Kalenderwoche 2024

Grundausbildungslehrgang 2025
05. bis 08. Kalenderwoche 2025

Ausbildungsabschlusslehrgang 2025
12. bis 15. Kalenderwoche 2025

Die entsprechenden Einladungen mit den Stundenplänen werden Ihnen zeitnah vorab per Mail zugesandt.

Prüfungstermine der Steuerfachangestellten

Zwischenprüfung zum/zur Steuerfachangestellten 2025
Die Zwischenprüfung 2025 findet am Mittwoch, 19. Februar 2025 in Denzlingen statt.

Inhalte der Zwischenprüfung nach der neuen Prüfungsordnung:
1. Arbeitsabläufe organisieren‘
2. Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten

Hinweis zur Vorbereitung:
Crash-Kurs Zwischenprüfung 2025

Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten Sommer 2025

Zur Abschlussprüfung Sommer 2025 im Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ sind anzumelden bzw. können sich anmelden:
– Auszubildende, deren Ausbildungszeit vor dem 01.10.2025 endet,
– Wiederholer,
– Sonderfälle (z. B. Antragsteller nach § 10 der Prüfungsordnung)

Der schriftlicher Teil der Abschlussprüfung

Nach altem Bildungsplan:
06. Mai 2025
09:00 – 11:30 Uhr –
Spezielle Wirtschaftslehre
07. Mai 2025
09:00 – 10:30 Uhr –
Allg. Wirtschaftslehre/Ergänzende Allg. Wirtschaftslehre
11:00 – 13:00 Uhr –
Rechnungswesen

Nach neuem Bildungsplan:
06. Mai 2025
09:00 – 11:00 Uhr –
Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuerklärungen beraten
07. Mai 2025
09:00 – 10:00 Uhr –
Wirtschafts- und Sozialkunde (02/1)
10:30 – 12:20 Uhr –
Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten

Hier finden Sie zu gegebener Zeit das Merkblatt Zugelassene Hilfsmittel im schriftlichen Teil der Steuerfachangestellten-Abschlussprüfung 2025sowie den „Kontenplan für Steuerfachangestellte“. 

Der mündliche Teil der Abschlussprüfung findet im Juli 2025 in der Kammergeschäftsstelle in Freiburg statt. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit!

– Änderungen vorbehalten –

Statistiken der Prüfungen der Steuerfachangestellten

Statistik der Zwischenprüfung 2024

Statistik der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten 2023

Statistik Ergebnis Zwischenprüfung 2023

Statistik der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten 2022

Statistik Ergebnis Zwischenprüfung 2022

Statistik der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten 2021

Statistik Ergebnis Zwischenprüfung 2021

AzubiCard Baden-Württemberg

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahrs startete auch die neue „AzubiCard Baden-Württemberg“. „Die AzubiCardBW öffnet Auszubildenden die Tür zu vielen Vergünstigungen und Angeboten von Betrieben und Einrichtungen. Auszubildende können mit der AzubiCardBW nun genauso unkompliziert ihren Status nachweisen wie Studierende mit ihrem Studierendenausweis.

Mit der AzubiCardBW können Auszubildende einfach ihren Status als Auszubildende nachweisen und Rabatte und Angebote bei Unternehmen und Einrichtungen nutzen. So gibt es etwa vergünstigte Eintritte in Kinos, Freizeiteinrichtungen sowie Theater und Museen oder spezielle Angebote bei Einzelhändlern, Banken und Versicherungen sowie in der Gastronomie. Laufend kommen neue Angebote hinzu. Auf www.azubicard-bw.de erhalten Auszubildende sowie interessierte Betriebe und Einrichtungen alle Informationen zur neuen Karte. Über eine Landkarte können Auszubildende Angebote in ihrer Nähe finden.

Weitere Informationen zur neuen AzubiCardBW

Bereits zum Ausbildungsjahr 2021 wird die AzubiCard Baden-Württemberg (AzubiCardBW) im einheitlichen Landesdesign von den ersten Kammern ausgegeben. Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Mitgliedsbetrieb einer der teilnehmenden Kammern schließen, erhalten diese Karte automatisch nach Ausbildungsbeginn. Mit der AzubiCardBW erhalten die Jugendlichen einen praktischen Nachweis, dass sie Auszubildende sind. Zudem können sie bei vielen Betrieben und Einrichtungen Rabatte und besondere Angebote nutzen. Diese können über die Webseite www.azubicard-bw.de abgerufen werden. Interessierte Betriebe und Einrichtungen können ihre Angebote dort auch registrieren. Die Karte wird auch in vielen weiteren Regionen in Deutschland akzeptiert.

Der Versand an alle Auszubildenden des Kammerbezirks wird voraussichtlich im November stattfinden.

Ansprechpartner

Weitere Informationen erteilt Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Regina Würzburger-Friedrich.

Tel.: 0761/70526-11
E-Mail: r.wuerzburger@stbk-suedbaden.de