Steuerfachangestellte/r
- Neuordnungsverfahren
- Umsetzungshilfe Ausbildung
- Rahmenlehrplan - neu 2022
- Wie werde ich Steuerfachangestellte(r)?
- Ausbildungsvergütungssätze
- Eignungstest
- Imagefilm
- Ihre Karriere
- Bewerbung, Informationen & Downloads
- Berufsschulen
- Ausbildungsseminare & Ausbildungslehrgänge
- Prüfungstermine
- AzubiCard
- Ansprechpartner
Neuordnungsverfahren der Steuerfachangestelltenausbildung
Neuordnungsverfahren abgeschlossen
Die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV)“ wurde am 22. August 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1390 ff.) verkündet. Sie wird zum 1. August 2023 und damit rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn im Herbst 2023 in Kraft treten. Die vor dem 1. August 2023 begonnen Ausbildungsverhältnisse werden nach der bisherigen Ausbildungsordnung unverändert fortgesetzt.
Damit ist der Weg frei für eine zeitgemäße Ausbildung im steuerberatenden Beruf. Denn wer auch morgen noch ausbilden und sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren möchte, muss mit der Zeit gehen. Deswegen freuen wir uns, dass die Reform zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte. Bei der Neuordnung stand vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung und des Berufsbilds im Fokus. Besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die Stärkung der kommunikativen Fähigkeiten und die Vermittlung der digitalen Prozesse in den Kanzleien gelegt. Bewährte Elemente der Ausbildung wie die Aufteilung in Zwischen- und Abschlussprüfung wurden beibehalten.
Die neue Ausbildungsordnung ist ein weiterer wichtiger Baustein, um in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten zukunfts- und praxisgerecht zu gestalten und interessierte junge Menschen von der Attraktivität des Berufsbildes zu überzeugen. Bundessteuerberaterkammer und Steuerberaterkammern haben gemeinsam an der Novellierung der Ausbildungsordnung gearbeitet und diese insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung angepasst. Dazu stimmten sie sich zusammen mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV e. V.) mit den Vertreter/innen der Gewerkschaftsseite, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi), über die wesentlichen Eckpunkte der Ausbildung ab.
Neue Umsetzungshilfe für die Steuerfachangestelltenausbildung
Die Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), an der die Bundessteuerberaterkammer mitgewirkt hat, erläutert die modernisierte Ausbildungsordnung, die auch die Digitalisierung vieler Prozesse in der Steuerberatung berücksichtigt.
Die Neuordnung bedeutet vor allem, dass inhaltlich kommunikative Fähigkeiten sowie digitale Verfahrensabläufe bei der Ausbildung im Fokus stehen. Aber wie können die neuen Inhalte in der Praxis am besten vermittelt werden? Dafür gibt die Umsetzungshilfe Steuerberater/innen einen detaillierten Fahrplan zur Hand. Beispiele und Informationen zu den Lernzielen des Ausbildungsrahmenplans und den Lernfeldern des Rahmenlehrplans erleichtern Ausbildern und Berufsschullehrern die Vermittlung von Ausbildungsinhalten.
Die Umsetzungshilfe erläutert die neue Ausbildungsordnung, gibt viele Praxisbeispiele zu den aktualisierten Inhalten des Ausbildungsrahmenplans und informiert über den Ablauf der Prüfungen. Für den schulischen Teil der Ausbildung liefert die Publikation beispielhafte Lernsituationen und gibt nützliche Hinweise zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans.
Die digitale Version der Umsetzungshilfe kann kostenlos heruntergeladen werden:
https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/steu22?page=3
Die Umsetzungshilfe kann zudem als gedruckte Ausgabe für € 29,90 über die Website des BIBB käuflich erworben werden.
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter und Steuerfachangestellte“ – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Juni 2022
Der Rahmenlehrplan legt die Lernziele und -inhalte für den Unterricht an der Berufsschule fest, während der Ausbildungsrahmenplan die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse innerhalb der Ausbildung im Betrieb regelt und Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung ist.
Wie werde ich Steuerfachangestellte(r)?
Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.
Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:
- Erstellen der Finanzbuchführungen
- Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Vorbereiten von Jahresabschlüssen
- Bearbeiten von Steuererklärungen
- Prüfen von Steuerbescheiden
- Auskunft erteilen an Mandanten
Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt.
3 Jahre dauert die Ausbildung. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.
Das Profil
Als Steuerfachangestellte/r haben Sie:
- Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
- Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und
- die Fähigkeit zu analytischem Denken.Sie sind:
- kontaktfreudig
- bereit zur ständigen fachlichen Weiterbildung
- und zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten.
Ihre Schulbildung
Ein qualifizierter Schulabschluss erleichtert die Ausbildung.
Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife, mit Abschluss einer Höheren Handelsschule oder Wirtschaftsfachschule bringen gute Voraussetzungen für diese
Ausbildung mit.
Die Ausbildung
Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:
Steuerwesen
- Abgabenordnung
- Bewertungsgesetz
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
Rechnungswesen
- Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
- Buchführungs- und Abschlusstechnik
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
Betriebswirtschaft
Wirtschafts- und Sozialkunde
Ausbildungsvergütungssätze
Nach § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Die Festsetzung der Vergütungsregelung muss gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BBIG „angemessen“ sein. Eine Ausbildungsvergütung ist nur dann angemessen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung für den Lebensunterhalt des Auszubildenden eine fühlbare Unterstützung bildet und zugleich eine Mindestentlohnung für die in dem jeweiligen Gewerbezweig bestimmte Leistung eines Auszubildenden darstellt.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 08.03.2021 die Ausbildungsvergütungssätze (brutto) wie folgt angepasst. Es gelten daher im Bezirk der Steuerberaterkammer Südbaden als angemessen:
Vergütung seit dem 1. September 2021:
1. Lehrjahr 950 €
2. Lehrjahr 1.050 €
3. Lehrjahr 1.150 €
Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 07.12.2022 die Ausbildungsvergütungssätze (brutto) wie folgt angepasst. Es gelten daher im Bezirk der Steuerberaterkammer Südbaden als angemessen:
Vergütung ab dem 1. September 2023:
1. Ausbildungsjahr 1.050 € (mindestens 840 €)
2. Ausbildungsjahr 1.150 € (mindestens 920 €)
3. Ausbildungsjahr 1.250 € (mindestens 1.000 €)
Diese Sätze gelten mit der Maßgabe, dass es im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Angemessenheitsprüfung seitens der Kammer nicht beanstandet wird, wenn die Richtsätze um 20 % unterschritten werden. Eine Überschreitung wird nicht beanstandet.
Steuerfachangestellte/r – Eignungstest
Welcher Beruf ist der Richtige für mich? Das fragen sich zahlreiche Schulabgänger/innen Jahr ein Jahr aus. Mit dem Eignungstest zum/zur Steuerfachangestellten gibt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Jugendlichen eine erste Orientierung für den möglichen späteren Berufsweg.
Bist du eher gesprächig oder zurückhaltend? Eher vorausschauend oder spontan? Arbeitest du gerne mit anderen zusammen? Mit einem bunten Strauß von Fragen geht es vor allem um Persönlichkeitseigenschaften und Kompetenzen. Aber auch Sprachgefühl, ein gewisses Gespür für Zahlen und Konzentrationsvermögen werden abgefragt. Eben alles, was Bewerber für die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten mitbringen sollten.
Der Eignungstest ist unter https://eignungstest.mehr-als-du-denkst.de/ verfügbar.
Ihre Karriere
Nach drei Jahren Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r können Sie sich bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen, der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in.
Die abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit anschließender erfolgreicher Steuerfachwirtprüfung ist der erste Schritt zum/zur Steuerberater/in.
Bereits nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens sowie überdurchschnittlichem Fachwissen und Engagement bestehen dann reelle Chancen, die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung erfolgreich abzulegen – und die Karriere mit der eigenen Selbständigkeit zu krönen.
Neben dem eigentlichen Zugangsweg über ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium ist dies eine interessante Alternative.
Ihre Bewerbung
Bewerben Sie sich direkt bei Steuerberatern bzw. deren Gesellschaften oder fragen Sie das Arbeitsamt nach freien Ausbildungsstellen.
Ausbildungsplatzangebote erfahren Sie auch online in der Ausbildungsplatzbörse oder direkt bei der Steuerberaterkammer Südbaden, Frau Regina Würzburger-Zink:
Tel.: 0761/70526-11
E-Mail: r.wuerzburger@stbk-suedbaden.de
Informationen zum Beruf „Steuerfachangestellte/r“
- Flyer Steuerfachangestelle/r der Bundessteuerberaterkammer
- Flyer Praktikum Steuerfachangestelle/r der Bundessteuerberaterkammer
Alte Ausbildungsordnung (gültig bis Abschlussprüfung 2025)
- Hinweise Berufsausbildung Steuerfachangestellte/r Januar 2021
- Prüfungsordnung
- Kontenplan SKR04 schriftliche Abschlussprüfung - 3/2019
- Ausbildungsrahmenplan
- Elektronischer Ausbildungsnachweis/Ausbildungsrahmenplan
Neue Ausbildungsordnung (gültig ab Ausbildungsbeginn 01.08.2023)
- Rahmenlehrplan der Berufsschule für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r"
- Elektronischer Ausbildungsnachweis/Ausbildungsplan Steuerfachangestellte/r
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV)“ 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1390 ff.) verkündet
- Ausbildung gestalten - Umsetzungshilfe (wie oben)
Sonstige Informationen und Hilfen zur Ausbildung Steuerfachangestellte/r
Berufsschulen
Berufsschulbezirk Offenburg/Bühl
Handelslehranstalt Bühl
Kappelwindeckstraße 2a
77815 Bühl
Telefon: 07223 936410
Telefax: 07223 936415
http://www.hla-buehl.de
E-Mail: info@hla-buehl.de
Anmeldebogen zur Berufsschule
Zusatzqualifikation: Berufsbegleitender Erwerb der Fachhochschulreife möglich, Informationen hierzu erhalten Sie direkt von der Handelslehranstalt Bühl.
Berufsschulbezirk Freiburg/Freiburg-Umland
Max-Weber-Schule – Kaufm. Schule II
Fehrenbachalle 14
79106 Freiburg
Telefon: 0761 2017801
Telefax: 0761 283868
https://www.max-weber-schule.de/
E-Mail: Max-Weber-Schule@freiburger-schulen.bwl.de
Anmeldung zur Berufsschule
Berufsschulbezirk Kostanz/Singen
Robert-Gerwig-Schule
Anton-Bruckner-Straße 2
78224 Singen
Telefon: 07731 95720
Telefax: 07731 957299
http://rgs-singen.de/schule/schule.html
E-Mail: info@rgs-singen.de
Anmeldebogen zur Berufsschule
Berufsschulbezirk Schwarzwald-Baar/Villingen-Schwenningen
David-Würth-Schule
Erzbergerstraße 28
78054 VS-Schwenningen
Telefon: 07720 99590
Telefax: 07720 995930
http://www.dws-vs.de
E-Mail: info@dws-vs.de
Anmeldebogen zur Berufsschule
Berufsschulbezirk Rottweil/Tuttlingen
Nell-Breuning-Schule
Heerstraße 150
78628 Rottweil
Telefon: 0741 2708300
Telefax: 0741 2708310
http://www.ks-rottweil.de
E-Mail: poststelle@nbs-rottweil.schule.bwl.de
Online-Anmeldung zur Berufsschule
Berufsschulbezirk Lörrach/Schopfheim
Kaufmännische Schulen Schopfheim
Schwarzwaldstraße 31
79650 Schopfheim
Telefon: 07622 682200
Telefax: 07622 682220
http://www.ks-schopfheim.de
E-Mail: info@ks-schopfheim.net
Anmeldebogen zur Berufsschule
Ausbildungsseminare
Crash-Kurs Zwischenprüfung
Vorbereitung auf die Zwischenprüfung 2024
Dienstag, 16. Januar 2024 – Präsenz, Freiburg
Veranstaltungsdauer: von 8:30 bis 16:00 Uhr oder
Freitag, 5. Januar 2024 – Online-live (Ferien)
Veranstaltungsdauer: von 8:00 bis 15:00 Uhr
Einkommensteuer-Crash-Kurs
Vorbereitung auf die schriftliche Abschlussprüfung 2024
Montag, 25. März 2024 (Osterferien) – Präsenz, Freiburg
Dienstag, 26. März 2024 (Osterferien) – Präsenz, Freiburg
Mittwoch, 27. März 2024 (Osterferien) – Präsenz, Villingen-Schwenningen
Veranstaltungsdauer: von 8:30 bis 16:30 Uhr
Umsatzsteuer-Intensiv
für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr
Donnerstag, 28. März 2024 (Osterferien) – Präsenz, Freiburg
Mittwoch, 3. April 2024 (Osterferien) – online-live
Donnerstag, 4. April 2024 (Osterferien) – Präsenz, Villingen-Schwenningen
Veranstaltungsdauer: von 8:30 bis 16:30 Uhr
Start – Buchhaltung und Umsatzsteuer
Einführungsseminar zu Beginn der Ausbildung 2023 (2-tägig)
Sommer/Herbst 2024 – genaue Termine folgen
DATEV-PC-SEMINAR
als Ergänzung zu „Start-Buchhaltung und Umsatzsteuer“ (1-tägig)
Sommer/Herbst 2024 – genaue Termine folgen
Kommunikations- und Verhaltensregeln im beruflichen Alltag
Seminar für Auszubildende zu Beginn der Ausbildung
Sommer/Herbst 2024 – genaue Termine folgen
Grenzgänger aus Frankreich und der Schweiz
Grundlagenseminar für Auszubildende und Berufsneu- bzw. Quereinsteiger
Sommer/Herbst 2024 – genaue Termine folgen
Investition und Finanzierung
Seminar für Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr (Prüfung 2024)
Sommer/Herbst 2024 – genaue Termine folgen
Rechtliche & soziale Rahmenbedingungen der Ausbildung und Arbeit im Betrieb
für Auszubildende im 3. Lehrjahr zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
(+ Auszubildende des 1. und 2. Ausbildungsjahres)
Sommer/Herbst 2024 – genaue Termine folgen
Die Seminare können Sie zu gegebener Zeit über die Online-Seminaranmeldung buchen.
Ausbildungslehrgänge
Fortbildungslehrgang 2023
November/Dezember 2023
Grundausbildungslehrgang 2024
Januar / Februar 2024
Ausbildungsabschlusslehrgang
März / April 2024
Die entsprechenden Einladungen mit den Stundenplänen werden Ihnen zeitnah vorab per Mail zugesandt.
Prüfungstermine der Steuerfachangestellten
Zwischenprüfung zum/zur Steuerfachangestellten 2024
Die Zwischenprüfung findet am Mittwoch, 24. Januar 2024 in Denzlingen statt. Die Einladung hierzu wird Anfang Oktober 2023 versandt.
Vorankündigung: Zwischenprüfung zum/zur Steuerfachangestellten 2025
Die Zwischenprüfung 2025 findet voraussichtlich am Mittwoch, 19. Februar 2025 in Denzlingen statt.
Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten Sommer 2024
Zur Abschlussprüfung Sommer 2024 im Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ sind anzumelden bzw. können sich anmelden:
– Auszubildende, deren Ausbildungszeit vor dem 01.10.2024 endet,
– Wiederholer,
– Sonderfälle (z. B. Antragsteller nach § 10 der Prüfungsordnung)
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung findet voraussichtlich Anfang Mai 2024 statt.
Der mündliche Teil der Abschlussprüfung findet voraussichtlich im Juli 2024 in der Kammergeschäftsstelle in Freiburg statt. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit!
– Änderungen vorbehalten –
Statistiken der Prüfungen der Steuerfachangestellten
Statistik der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten 2023
Statistik Ergebnis Zwischenprüfung 2023
Statistik der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten 2022
Statistik Ergebnis Zwischenprüfung 2022
Statistik der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten 2021
AzubiCard Baden-Württemberg
Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahrs startete auch die neue „AzubiCard Baden-Württemberg“. „Die AzubiCardBW öffnet Auszubildenden die Tür zu vielen Vergünstigungen und Angeboten von Betrieben und Einrichtungen. Auszubildende können mit der AzubiCardBW nun genauso unkompliziert ihren Status nachweisen wie Studierende mit ihrem Studierendenausweis.
Mit der AzubiCardBW können Auszubildende einfach ihren Status als Auszubildende nachweisen und Rabatte und Angebote bei Unternehmen und Einrichtungen nutzen. So gibt es etwa vergünstigte Eintritte in Kinos, Freizeiteinrichtungen sowie Theater und Museen oder spezielle Angebote bei Einzelhändlern, Banken und Versicherungen sowie in der Gastronomie. Laufend kommen neue Angebote hinzu. Auf www.azubicard-bw.de erhalten Auszubildende sowie interessierte Betriebe und Einrichtungen alle Informationen zur neuen Karte. Über eine Landkarte können Auszubildende Angebote in ihrer Nähe finden.
Weitere Informationen zur neuen AzubiCardBW
Bereits zum Ausbildungsjahr 2021 wird die AzubiCard Baden-Württemberg (AzubiCardBW) im einheitlichen Landesdesign von den ersten Kammern ausgegeben. Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Mitgliedsbetrieb einer der teilnehmenden Kammern schließen, erhalten diese Karte automatisch nach Ausbildungsbeginn. Mit der AzubiCardBW erhalten die Jugendlichen einen praktischen Nachweis, dass sie Auszubildende sind. Zudem können sie bei vielen Betrieben und Einrichtungen Rabatte und besondere Angebote nutzen. Diese können über die Webseite www.azubicard-bw.de abgerufen werden. Interessierte Betriebe und Einrichtungen können ihre Angebote dort auch registrieren. Die Karte wird auch in vielen weiteren Regionen in Deutschland akzeptiert.
Der Versand an alle Auszubildenden des Kammerbezirks wird voraussichtlich im November stattfinden.
Ansprechpartner
Weitere Informationen erteilt Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Regina Würzburger-Zink.
Tel.: 0761/70526-11
E-Mail: r.wuerzburger@stbk-suedbaden.de