Steuerberater

Immer gut beraten

Viele Wege führen ans Ziel. Ob mit einem Universitätsstudium, einem Fachhochschulstudium, durch den Besuch einer Dualen Hochschule oder eine kaufmännische Ausbildung. Entscheide Dich für einen Weg und werde Steuerberater.

Drei Wege, um Steuerberater zu werden

  • 1. Weg

    Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung

    Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern

    2 Jahre praktische Tätigkeit

    Steuerberaterexamen

    Bestellung zum Steuerberater

  • 2. Weg

    Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung

    Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern

    3 Jahre praktische Tätigkeit

    Steuerberaterexamen

    Bestellung zum Steuerberater

  • 3. Weg

    Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, z.B. Steuerfachangestellter oder andere gleichwertige Ausbildung

    8 Jahre praktische Tätigkeit oder 6 Jahre praktische Tätigkeit bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in oder geprüften Bilanzbuchhalter/in

    Steuerberaterexamen

    Bestellung zum Steuerberater

Weitere Informationen

Der Weg zum Steuerberater – Regelstudienzeit ab 8 Semestern

Nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern setzt die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der obersten Finanzbehörde des Landes folgende Bedingungen voraus:

  • Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums
  • Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern (in der Regel Universität)
  • Zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) im Anschluss an das jeweilige Hochschulstudium
  • Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden

Der Weg zum Steuerberater – Regelstudienzeit unter 8 Semestern

Nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern setzt die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der obersten Finanzbehörde des Landes folgende Bedingungen voraus:

  • Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums
  • Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern
  • Dreijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) im Anschluss an das jeweilige Studium
  • Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden

Steuerberaterexamen

§ 37 Steuerberatungsgesetz:

  1. Mit der Prüfung hat der Bewerber darzutun, daß er in der Lage ist, den Beruf eines Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben.
  2. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung. Der Zeitpunkt der Durchführung des schriftlichen Teils der Prüfung, die Prüfungsaufgaben der Aufsichtsarbeiten, die Bearbeitungszeit und die zum schriftlichen Teil der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sollen von den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder bundeseinheitlich bestimmt werden.
  3. Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind
    1. Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
    2. Steuern vom Einkommen und Ertrag,
    3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
    4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
    5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft,
    6. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
    7. Volkswirtschaft,
    8. Berufsrecht.
    Nicht erforderlich ist, dass sämtliche Gebiete Gegenstand der Prüfung sind.

Kaufmännische Ausbildung

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der obersten Finanzbehörde des Landes setzt folgende Bedingungen voraus:

  • Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung (zum Beispiel Steuerfachangestellter) bzw. gleichqwertige Vorbildung
  • Achtjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landes finanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) im Anschluss an die Ausbildung
  • Bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in oder zum/zur geprüfen Bilanzbuch halter/in beträgt die Dauer der praktischen Tätigkeit mindestens sechs Jahre
  • Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden

Prüfungsanforderungen

Die Steuerberaterprüfungen setzen hohe Ansprüche an das Können und das Wissen der Kandidaten. Dadurch wird nur Bewerbern mit der dazu erforderlichen Qualifikation die Möglichkeit gegeben, den verantwortungsvollen und anspruchsvollen Beruf des Steuerberaters auszuüben. Verschiedene Bildungsträger bieten dabei speziell auf die Steuerberaterprüfung zugeschnittene Kurse zur Prüfungsvorbereitung an. Eine Teilnahme an diesen Kursen stellt jedoch keine Verpflichtung dar.

Weitere Informationen, Merkblätter etc. finden Sie bei der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg: www.steuerberaterpruefung-bw.de

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Ihre Ansprechpartnerin

Regina Würzburger-Friedrich unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zum Berufsbild.

Telefon: 0761 70526-11
E-Mail: r.wuerzburger@stbk-suedbaden.de