
Berufsausübungsgesellschaften
Der Antrag auf Anerkennung ist über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern zu stellen. Alternativ können Anerkennungsanträge für eine Übergangszeit auch noch nach Vordruck gestellt werden.
Des Weiteren können Sie zu den beiden wichtigsten Rechtsformen – der GmbH und der PartG mbB – jeweils auf einen Mustervertrag für eine Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des StBerG zugreifen. Da die Regelungen der §§ 49 ff. StBerG zu den Berufsausübungsgesellschaften rechtsformneutral ausgestaltet sind, können diese auch als Vorlage für andere zulässige Rechtsformen dienen.
Zudem wurde ein Mustervertrag für eine Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des StBerG und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH mit der Wirtschaftsprüferkammer abgestimmt. Dieser Mustervertrag steht Ihnen nachfolgend ebenfalls zur Verfügung.
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